Der FDGB-Gesundheitsdienst als Notlösung einer Hilfsorganisation
1-2020
Zusammenfassung
Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges 1945 wurden alle Organisationen in den einzelnen Besatzungszonen verboten, so auch das Rote Kreuz (siehe auch Zeitschrift GdP 1/2016). Das Rote Kreuz in Sachsen wurde noch bis September 1945 geduldet und danach gänzlich verboten. In den drei westlichen Besatzungszonen durfte das Rote Kreuz nach der Entmilitarisierung wieder zeitnah gegründet werden.
Schlagworte:
AUSBILDUNG; DRK; HILFE; PFLEGE; GESUNDHEITSWESEN; BETREUUNG; DDR; BETRUG; GESCHICHTE;
Zitierempfehlung:
André Uebe: Der FDGB-Gesundheitsdienst als Notlösung einer Hilfsorganisation. Geschichte der Gesundheitsberufe (2020), Heft 5, S. 1 bis 1.
André Uebe: Der FDGB-Gesundheitsdienst als Notlösung einer Hilfsorganisation. Geschichte der Gesundheitsberufe (2020), Heft 5, S. 1 bis 1.