20 Jahre Fakultät für Gesundheitswissenschaften

 

Sandra Sieraad Pressestelle
Universität Bielefeld

Festveranstaltung am 4. Juli in der Universität Bielefeld

Am 4. Juli feiert die Fakultät für Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld ihr 20. Jubiläum. Die Festveranstaltung beginnt um 10.30 Uhr im Hörsaal 14 der Universität Bielefeld. Gäste sind unter anderem die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens, der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld, Pit Clausen, der Rektor der Universität Bielefeld, Professor Gerhard Sagerer, sowie zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Kooperationspartner aus Gesundheitseinrichtungen.

Vor 20 Jahren wurde die Fakultät für Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld gegründet. Heute ist sie eine deutschlandweit einzigartige Institution. Was muss die Gesellschaft tun, damit möglichst viele Menschen eine Chance haben, lange gesund zu bleiben? Das ist die zentrale Frage, mit der sich die Gesundheitswissenschaften (Public Health) befassen. Sie nehmen dabei die gesamte Bevölkerung und das Gesundheitssystem in den Blick. Sie sind entsprechend aufmerksam gegenüber Gesundheitsrisiken, die durch Gesellschaft (etwa Arbeitslosigkeit) oder Umwelt (beispielsweise Lärm) bedingt sind, aber auch gegenüber den Strukturen der gesundheitlichen Versorgung. „Damit erweitern wir die Perspektive der Medizin, die sich in erster Linie auf einzelne Individuen und Krankheit richtet“, erläutert der Dekan der Fakultät, Professor Dr. Oliver Razum.

Forschungsthemen der Bielefelder Gesundheitswissenschaften sind beispielsweise der steigende Pflegebedarf durch Alterung der Bevölkerung, soziale Ungleichheit und Gesundheit, betriebliche Gesundheitsförderung, Finanzierung des Gesundheitswesens oder Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche.

Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften bringt die unterschiedlichen Disziplinen und Perspektiven der Gesundheitsforschung unter einem Dach zusammen. Dazu gehören Prävention und Gesundheitsförderung, Pflegewissenschaften, Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik genauso wie Epidemiologie, Demografie sowie Umwelt und Gesundheit. „Ein solches Konzept ist international seit langer Zeit verankert. In Deutschland aber gibt es außer in Bielefeld kaum ähnlich etablierte Institutionen. Unsere Fakultät ist daher ein Leuchtturm der deutschen Public Health“ sagt Razum.

Die Fakultät hat derzeit zehn Professorinnen und Professoren, 70 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Technik und Verwaltung und über 600 Studierende. An der Fakultät wurden schon mehr als 2.500 Gesundheitswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ausgebildet. „Viele von unseren Absolventinnen und Absolventen sind heute in einflussreichen Positionen tätig, in denen sie Prävention, Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik mitgestalten. Ihre einzigartige Qualifikation wird von Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, aber auch von Wirtschaftsunternehmen stark nachgefragt“, berichtet die Studiendekanin, Professorin Dr. Petra Kolip.

Die Gesundheitswissenschaften werden heute genau so dringend benötigt wie vor 20 Jahren: „Wir haben keine gesundheitliche Chancengleichheit in Deutschland. Die reichsten 20 Prozent der Bevölkerung leben im Durchschnitt über 10 Jahre länger als sozial schlechter Gestellte. Kinder aus sozial benachteiligten Familien weisen die größten körperlichen und psychischen Probleme auf. Daher brauchen wir eine weitere Stärkung der Gesundheitswissenschaften in Deutschland“, betont der Dekan der Fakultät.

Kontakt:
Prof. Dr. Oliver Razum, Universität Bielefeld
Dekan der Fakultät für Gesundheitswissenschaften,.
Telefon: 0521 – 1063837 (bitte Terminvereinbarung für telefonische Anfragen per E-Mail)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Weitere Informationen:

http://www.uni-bielefeld.de/gesundhw/20jahre.html

 

Ärzte qualifiziert unterstützen: Chirurgen diskutieren über Assistenzberufe im Gesundheitswesen

 

Anna Julia Voormann Pressestelle
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V.

Symposium „Ärztliche Leistungen: Delegation gestalten, Substitution verhindern“
24. September 2014; Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin

Mehr als 70 Prozent der Ärzte in Deutschland erhoffen sich von vermehrter Assistenz, sich wieder stärker auf ihre ärztlichen Aufgaben konzentrieren zu können. Vor allem junge Mediziner sind überzeugt, vom Einsatz von Assistenzpersonal zu profitieren. Doch viele fürchten auch einen Qualitätsverlust. Es gelte deshalb, geeignete Aufgaben für Gesundheitsberufe wie Pflege festzulegen und die Qualität der dafür notwendigen Ausbildung sicherzustellen, mahnt die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH).

Unter dem Motto „Ärztliche Leistungen: Delegation gestalten, Substitution verhindern“ diskutiert die DGCH darüber auf einem interdisziplinären Symposium gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Vertreten sind bei der Veranstaltung am 24. September 2014 auch die beiden Berufsverbände, die chirurgischen Fachgesellschaften und die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin.

Rund 5000 Stellen für Ärzte sind derzeit in Deutschland unbesetzt. Der Nachwuchsmangel in der Medizin trifft die Chirurgie besonders hart. „Nicht-ärztliches Fachpersonal kann auch im OP dazu beitragen, diese Lücken zu schließen, indem es genau definierte Bereiche übernimmt und damit den behandelnden Operateur entlastet“, sagt Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH. Assistenzpersonal und Pflegekräfte täten dies an vielen Stellen bereits heute. Sie erfüllen verschiedene Aufgaben rund um eine Operation und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Chirurgie: OP-Assistenten überprüfen Unterlagen und Patienteninformationen, bereiten Patienten für die Operation vor und assistieren beim Eingriff selbst. „Chirurgische Teams müssen absolut reibungslos arbeiten und perfekt kooperieren, hier ist chirurgisches Assistenzpersonal unverzichtbar“, bestätigt DGCH Neu-Präsident Professor Dr. med. Peter Vogt von der Medizinischen Hochschule Hannover.

Besonderes Gewicht gewinnt das Thema mit Blick auf den Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode: Danach soll der Einsatz von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen flächendeckend möglich und leistungsgerecht vergütet werden. „Doch ärztliche Aufgaben und Handgriffe und vor allem rechtliche Verantwortung und Haftung lassen sich nur übertragen, wenn auch die nicht-ärztlichen Mitarbeiter in den OP-Teams ausgezeichnet qualifiziert sind“, betonen Meyer und Vogt. Dabei stelle sich zum Beispiel die Frage, wer wen, wie lange und in welchen Einrichtungen ausbildet. Zudem müsse klar benannt sein, wer welche Aufgaben übernimmt. Denn eine Substitution chirurgischer Eingriffe, selbst kleiner Operationen, ist für die meisten Ärzte keine Lösung.

Welche Leistungen übertragbar und welche fachlichen Kompetenzen dafür erforderlich sind, diskutieren DGCH und DGAI aus aktuellem Anlass im September in Berlin. Unter den Referenten des Symposiums sind Ärzte verschiedener Fachgebiete, Juristen und Vertreter von Bundesärztekammer, Kostenträgern und Pflegepersonal. Am Vormittag stellen die verschiedenen Gruppen ihre Standpunkte zu Definitionen und rechtlichen Vorgaben zur Delegation ärztlicher Aufgaben dar. Außerdem erörtern sie Ausbildungswege für Assistenzberufe. Sie hinterfragen auch, ob eine Akademisierung dieser Berufsgruppen notwendig ist. Verschiedene Referenten beleuchten das Thema anhand konkreter Beispiele aus Orthopädie und Unfallchirurgie. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der DGCH http://www.dgch.de im Terminkalender.

Terminhinweis:
24. September 2014
„Ärztliche Leistungen: Delegation gestalten, Substitution verhindern“
Interdisziplinäres Symposium der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin

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Kontakt für Journalisten:
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)
Pressestelle
Anna Julia Voormann
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart

Berliner Büro:
Langenbeck-Virchow-Haus
Luisenstraße 59
10117 Berlin

Telefon: 0711 8931-552
Fax: 0711 8931-167
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Reform der Pflegeversicherung: verbindliches Gesamtkonzept bald vorlegen

 

Simone Helck Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke Stiftung e. V.

Der Entwurf des 5. Gesetzes zur Änderung des SGB XI (Pflegestärkungsgesetz), der am 4. Juli 2014 im Bundestag beraten wird, ist ein erster Schritt und enthält vielversprechende Ansätze. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) unterstützt die Bereitschaft, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, die Erhöhung der Mittel zur Wohnanpassung und für die ambulante Versorgung in den Familien.

Köln, 3. Juli 2014. Der Entwurf des 5. Gesetzes zur Änderung des SGB XI (Pflegestärkungsgesetz), der am 4. Juli 2014 im Bundestag beraten wird, ist ein erster Schritt und enthält vielversprechende Ansätze. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) unterstützt die Bereitschaft, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, die Erhöhung der Mittel zur Wohnanpassung und für die ambulante Versorgung in den Familien. "Dennoch lässt der Gesetzentwurf ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept und dessen verbindliche Umsetzung zur Lösung der Herausforderungen des demografischen Wandels vermissen. Wir bedauern, dass die Chance für eine umfassende Reform nicht genutzt wird", sagt Dr. h. c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des KDA. Das KDA schlägt vor:

Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verbindlich einführen und umsetzen

Die Definition der Pflegebedürftigkeit steht seit Bestehen der Pflegeversicherung in der Kritik: Die Leistungen der Versicherung bauen auf einem verrichtungsbezogenen Bild von Pflege auf. Deshalb haben z.B. Personen mit kognitiven Einschränkungen häufig nicht die Hilfe erhalten, die sie brauchen. Im aktuellen Gesetzentwurf werden einige dieser Defizite mit weiteren Leistungsverbesserungen ausgeglichen. Ein Paradigmenwechsel hin zu einem umfassenden Verständnis von Pflege fehlt nach wie vor. Das KDA fordert, die fachlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens zeitnah zu regeln, den Pflegebedarf leistungsrechtlich abzubilden und das Zusammenspiel mit anderen Sozialgesetzbüchern zu verbessern. Damit ergeben sich neue Chancen für eine verbesserte Pflege vor Ort.
Es geht aber nicht nur darum, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Eine erfolgreiche Umsetzung muss von allen Akteuren - Bund, Ländern, Kommunen, Kassen, Verbänden, Einrichtungen und Diensten, Ausbildungsinstitutionen und Einzelpersonen - mitgetragen und aktiv unterstützt werden.

Entlastung pflegender Angehörige: Entwicklungspotential nutzen

Pflegende Angehörige tragen schon jetzt einen Großteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Der Gesetzentwurf rückt die besonderen Bedarfe dieser Gruppe in den Fokus und fördert die Flexibilisierung von Leistungen. Die Entlastung der Angehörigen durch die Einführung der Betreuung als einer 3. Säule im Leistungsrecht ist aufgrund der demografischen Entwicklung nötig. Das KDA fordert weiter eine bundesweit zugängliche, unabhängige und ortsnahe Beratung pflegender Angehöriger und schlägt vor, die einzelnen Entlastungsleistungen zu einem Budget zusammenzuführen. Dazu zählt auch die teilweise Umwidmung von Sachleistungsbudgets. So könnten pflegende Angehörige die Angebote auswählen, die individuell passen und die vor Ort vorhanden sind.

Pflege bleibt unterfinanziert: verbindliche Leistungsdynamisierung festlegen

Bei Ankündigung des Gesetzentwurfs wurde die Dynamisierung der Leistungen als wesentliche Verbesserung angekündigt. Zwischen 2,65 und 4 Prozent mehr als bisher soll ab 2015 für Leistungen der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Diese Dynamisierung gleicht nicht die Preissteigerungsrate seit der letzten Erhöhung aus. Diese lag bei 5,7 Prozent. Der fehlende Ausgleich trägt weiter zur Unterfinanzierung der Pflege und zu nicht ausreichender Personalausstattung bei. Das KDA fordert, im Gesetz eine verbindliche Leistungsdynamisierung festzulegen.

Vorsorgefonds bringt keine langfristige Lösung: Vorsorge durch Quartiersorientierung der pflegerischen Versorgung und Stärkung der Kommunen verbindlich angehen

Auch die Einrichtung eines Vorsorgefonds, um zu erwartende Beitragssteigerungen aufgrund des demografischen Wandels abzumildern, kann die finanziellen Grundlagen nicht dauerhaft sichern. Experten haben berechnet, dass Aufwand und Nutzen eines solchen Fonds in keinem Verhältnis zueinander stehen. Vorsorge ist mehr. Das KDA fordert, die Chancen einer quartiersorientierten Pflege zu nutzen, in der jetzigen Reform die Gestaltungskraft der Kommunen zu stärken und durch die Entwicklung "Sorgender Gemeinschaften" zur Vorsorge zu beizutragen.

Eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf kann im Internet unter http://www.kda.de/news-detail/items/stellungnahme-des-kda-zum-entwurf-eines-fuen... heruntergeladen werden.

Das Thema „Pflegeversicherung“ wird auch in der aktuellen Ausgabe des KDA-Fachmagazins ProAlter (4/2014) ausführlich als Schwerpunkt behandelt. Weitere Informationen unter http://www.kda.de/news-detail/items/proalter-4-2014-20-jahre-pflegeversicherung....

Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
Das KDA entwickelt seit mehr als 50 Jahren im Dialog mit seinen Partnern Lösungskonzepte und Modelle für die Arbeit mit älteren Menschen und hilft, diese in der Praxis umzusetzen. Es trägt durch seine Projekte, Beratungen, Fortbildungen, Tagungen und Veröffentlichungen wesentlich dazu bei, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern. Dabei versteht sich das KDA als Wegbereiter für eine moderne Altenhilfe und Altenarbeit.

Pressekontakt: Simone Helck, Tel.: 0221/ 93 18 47 – 10, Mail: presse[a]kda.de