SGK fällt historischen Entscheid für den Pflegeberuf

Die nationalrätliche Gesundheits- und Sozialkommission stimmt der parlamentarischen Initiative «gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege» mit 19 zu 3 Stimmen zu.

Pflegefachpersonen sollen in Zukunft ihre Leistungen ohne ärztliche Verordnung bei den Krankenkassen abrechnen können. Das hat die nationalrätliche Gesundheits- und Sozialkommission SGK heute mit grosser Mehrheit entschieden. Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK ist sehr erfreut. „Das ist ein historischer Schritt für die professionelle Pflege. Endlich wird anerkannt, dass Pflege mehr ist als ein ärztlicher „Hilfsberuf“ und dass die Pflegefachpersonen durchaus  in der Lage sind, für ihre eigenen Leistungen die Verantwortung zu tragen, auch gegenüber den Krankenkassen“, sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des SBK.

Die Unterstützung der Patienten bei der Körperpflege und Ernährung, die Verhinderung von Komplikationen wie Wundliegen oder Thrombosen, die Beratung der Patienten und ihrer Angehörigen, damit sie einen möglichst grossen Teil der Pflege selber übernehmen können – das sind alles Leistungen, die Pflegefachpersonen bereits heute in eigener Kompetenz er-bringen. Damit diese pflegerischen Leistungen aber von den Krankenkassen vergütet werden, braucht es bis anhin die Unterschrift eines Arztes, was in der Praxis zu einem völlig unnötigen administrativen Aufwand führt.

Mit dem nun von der SGK verabschiedeten Gesetzestext für die  parlamentarische Initiative «Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege» von Nationalrat Rudolf Joder sollen künftig solche Leerläufe und Doppelspurigkeiten wegfallen. Dank einer Änderung im KVG können Pflegefachpersonen künftig ihre Pflegeleistungen direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Am bewährten Delegationsmodell im Bereich der diagnostischen und therapeutischen Massnahmen ändert sich damit nichts. Hier verordnen weiterhin die medizinischen Fachpersonen die Behandlungsmassnahmen, wie zum Beispiel die Verabreichung von Medikamenten, das Einführen von Kathetern oder eine Atemtherapie. Die Gesetzesänderung wird nun in Vernehmlassung gehen und anschliessend im National- und Ständerat debattiert. Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen beide Kammern dem Anliegen zustimmen.

Kommt die Gesetzesänderung durch, verliert der Pflegeberuf seinen bisherigen Status als «Hilfsberuf». «Endlich wird anerkannt, dass Pflegefachpersonen dazu im Stande sind, auch gegenüber den Krankenkassen die Verantwortung für ihre Leistungen zu tragen», sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK. «Das ist ein wichtiger Schritt für einen attraktiven Pflegeberuf und ein zukunftsträchtiges Gesundheitswesen. Ich bin überzeugt, dass so der hohen Ausstiegsrate im Beruf entgegengewirkt werden kann.» Das sei wichtig vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz bis ins Jahr 2030 die Zahl der über 65-Jährigen um über 50 Prozent steigen wird, verbunden mit einer entsprechenden Zunahme der pflegebedürftigen Menschen.

Weitere Informationen:

www.sbk.ch/de/politik/aktuelle-schwerpunkte.html  

Ein Video-Interview mit Rudolf Joder finden Sie unter diesem Link

KV-Verhandlungen abgeschlossen: 2,03 Prozent Plus für die Beschäftigten in der privaten Sozial- und Gesundheitsbranche

Offene Verhandlungspunkte zum Rahmenrecht werden in einer Arbeitsgruppe bearbeitet

Wien (OTS) - Die Kollektivvertragsverhandlungen für die private Sozial- und Gesundheitsbranche wurden gestern am 19. Jänner 2015 abgeschlossen. Die Löhne und Gehälter der mehr als 100.000 Beschäftigten im privaten Sozial- und Gesundheitsbereich werden mit 1. Februar 2015 um 2,03 Prozent angehoben. Die VerhandlungspartnerInnen der SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH und der Gewerkschaften bestätigten damit die bereits 2014 vereinbarte Anhebung der Löhne und Gehälter. Außerdem gilt erstmals eine einheitliche Lohn- und Gehaltstabelle für alle Beschäftigten in der Branche.

Offene Verhandlungspunkte, wie etwa die Neugestaltung der Verwendungsgruppen oder das Senioritätsprinzip, wurden in eine Arbeitsgruppe ausgelagert. Die Sitzungstermine dieser Arbeitsgruppe wurden bereits vereinbart.

Die Lohn-/Gehaltstabelle und die Liste der Zulagen und Zuschläge (gültig ab 1. Februar 2015) können von der Homepage der SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH www.swoe.at heruntergeladen werden.

Ressourcen für den Hilfemix

Die aktuelle Ausgabe von ProAlter nimmt die Betreuungs- und Entlastungsangebote in den Blick, die mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz in Anspruch genommen werden können.

Köln, 13. Januar 2015. Der erste Schritt des neuen Pflegestärkungsgesetzes ist getan. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Mit dem Gesetz sollen
unter anderem die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet werden. Was das für die Betreuungs- und Entlastungsdienste und für die Ressourcen
des Hilfemixes bedeutet, diskutieren die Autoren des Schwerpunktthemas in dieser Ausgabe.

Der Bedarf an niedrigschwelligen Entlastungsdiensten sei groß, noch größer sei jedoch der Bedarf an Beratung, sagt Reinhard Pohlmann, Fachdienstleiter für Senioren der Stadt Dortmund. Viele Betroffene und ihre Angehörigen seien nur unzureichend über die Angebote informiert. Das müsse sich mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz endlich ändern, mahnt Reinhard Pohlmann. Eine Gesamtstrategie für die neuen Entlastungsdienste im ambulanten Bereich fordert Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. Fehle sie, blieben die Entlastungsdienste nur Flickwerk.

Eine unzureichende Verknüpfung von professionellem und zivilgesellschaftlichem Engagement beobachtet Alexander Künzel, Sprecher des Netzwerks „Soziales neu gestalten“ (SONG) und Kurator des KDA. Das gelte nicht nur für die Pflege, sondern auch für die Teilhabe älterer Menschen mit Unterstützungsbedarf. Flexibilisierung und Vernetzung unserer Leistungssysteme müsse deshalb die Zauberformel lauten, so Alexander Künzel.

Neue Wege geht auch das Modell „Gastfamilien für Menschen mit Demenz“. Es kann – und will – die herkömmlichen Formen der ambulanten und stationären Pflege für Menschen mit Demenz nicht ersetzen. Und nicht jeder der mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland ist für das Leben in einer Gastfamilie geeignet oder bereit dazu. Für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Demenz sei das Gastfamilienmodell
jedoch eine weitere Option für mehr Lebensqualität, sagt Gerlinde Strunk-Richter, Demenzexpertin beim Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA). „Es ist wichtig, dass es eine Wahlmöglichkeit gibt“, betont die KDA-Expertin.

Wie eine mobile Demenzberatung vor Ort aussehen kann, verrät der Praxistipp. Weitere Informationen zu Themen und Texte sind unter www.kda.de/proalter.html zu finden.

Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
Das KDA entwickelt seit mehr als 50 Jahren im Dialog mit seinen Partnern Lösungskonzepte und Modelle für die Arbeit mit älteren Menschen und hilft, diese in der Praxis umzusetzen. Es trägt durch seine Projekte, Beratung, Fortbildungen, Tagungen und Veröffentlichungen wesentlich dazu bei, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern.
ProAlter, das unabhängige Fachmagazin des KDA, bietet allen, die sich beruflich, ehrenamtlich oder privat mit Fragen des Älterwerdens beschäftigen, wertvolle Anregungen und Impulse für ihre Arbeit. Ein Abonnement kostet 30,90 Euro, ein Einzelheft 6,90 Euro.

Weitere Informationen:

http://www.kda.de/kdaShop/proalter-das-fachmagazin/8101/proalter-1-2015-betreuun...
http://www.kda.de/news-detail/items/ressourcen-fuer-den-hilfemix.html