Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte „Who was who in nursing history“, Band 9

who was who band 9Hubert Kolling (Hrsg.)
Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte
„Who was who in nursing history“, Band 9

Verlag hpsmedia, Hungen, 2020, 327 Seiten, broschiert, 34,80 €, ISBN 978-3-947665-03-7

Wenngleich es in Deutschland seit nunmehr rund drei Jahrzehnten an Fachhochschulen und Universitäten diverse Studiengänge für Pflegewissenschaft gibt, konnte sich die Geschichte der Pflege bislang als eigenes Fachgebiet – im Gegensatz zu den Ländern angelsächsischer Sprache – (noch) nicht etablieren. Dementsprechend sind auch die in der jüngeren Vergangenheit veröffentlichten Arbeiten zumeist dem persönlichen Interesse einzelner Autor*innen geschuldet. Obwohl in diesem Zusammenhang das Engagement der Robert-Bosch-Stiftung (Stuttgart), die in der Vergangenheit wenigstens zeitweilig auch einige pflegehistorische Dissertationsprojekte förderte, hervorgehoben werden kann, werden mittlerweile entsprechende Forschungsprojekte schon als Sackgasse für eine wissenschaftliche Karriere gesehen.

Angesichts dieser Situation mag man es kaum glauben, dass es in Deutschland seit 1997 ein „Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte“ gibt, das inzwischen neun Bände mit zusammen gut 1.400 Einträgen umfasst. Das Werk ist dabei umso beachtenswerter, als es von Beginn an auf einem außeruniversitär angesiedelten Projekt beruht, dem keinerlei finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründet von Horst-Peter Wolff (1934-2017), der zugleich die ersten drei Bände (1997, 2001 und 2004) herausgab, liegt die Herausgebertätigkeit seit dem vierten Band (2008) in den Händen von Hubert Kolling, der regelmäßig Beiträge unter anderem in der von ihm mitinitiierten, nunmehr im neunten Jahrgang zweimal jährlich online und im Druck erscheinenden Fachzeitschrift „Geschichte der Pflege“ veröffentlicht.

Der jetzt vorliegende Band 9 bietet wiederum eine schnelle Übersicht über die Lebensdaten, das Wirken und die Bedeutung von rund 90 Frauen und Männern, die in der Pflege beziehungsweise für die pflegerische Versorgung und deren Weiterentwicklung eine besondere Rolle spielten. Während die überwiegende Zahl von ihnen aus dem deutschsprachigen Raum stammt, werden aber auch einige interessante und pflegehistorisch bedeutende Persönlichkeiten aus anderen Ländern (Brasilien, Frankreich, Großbritannien, Japan, Kroatien, Niederlande, Polen, Taiwan, Tschechien und USA) vorgestellt, wobei entsprechend der beruflichen Entwicklung der Pflege ein gewisser Schwerpunkt im 19. und 20. Jahrhundert liegt.

Ihr Spektrum ist dabei breit gestreut und reicht – ausgehend von einem weit gefassten Begriff „Pflegeberuf“ – neben unmittelbar in der Pflege Wirkenden von Adeligen und Medizinern über Theologen bis hin zu Gewerkschaftern. Hinzu kommen Pflegehistoriker, Pflegewissenschaftler, Pflegedirektoren, Hospitalgründer und deren Vorsteher, Lehrbuchautoren, Vertreter der mittelalterlichen Krankenpflege, Gründer von Krankenpflegeorden sowie Ordensgemeinschaften und Schwesternschaften, ebenso wie Repräsentanten der Mutterhäuser. Berücksichtigt werden auch solche Personen, die mehr in die Breite als in die Tiefe und mehr zerstörend als aufbauend wirkten. Dementsprechend finden für die Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) sowohl Inhaber von für die Krankenpflege wichtigen politischen Ämtern Aufnahme, als auch solche Pflegepersonen, die sich an der sogenannten „Euthanasie“ beteiligten oder aber dem Unrechtsregime – zumeist unter großem persönlichen Risiko für Leib und Leben – entgegenstellten. Schließlich finden auch die Lebensgeschichten und Schicksale von Förderern beziehungsweise den Praktikern der jüdischen Krankenpflege Berücksichtigung.

Zu den portraitierten Personen gehören auch einige erst jüngst Verstorbene, darunter der Hochschullehrer Heribert W. Gärtner (1955-2017), die Medizin- und Pflegehistorikerin Sylvelyn Hähner-Rombach (1959-2019), die Pflegewissenschaftlerin Edith Kellnhauser (1933-2019) und der Pflegehistoriker Horst-Peter Wolff (1934-2017). Da Letzterer durch seine zahlreichen Arbeiten zur Geschichte der Krankenpflege, darunter zwei gemeinsam mit seiner Frau Jutta Wolff verfasste Lehrbücher, und als Herausgeber der ersten drei Bände des Biographischen Lexikons zur Pflegegeschichte in der zweiten Hälfte des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts – wie kaum ein anderer in Deutschland – die Pflegegeschichte prägte und bereicherte, hat ihm Hubert Kolling, in Erinnerung an ihn, den vorliegenden Band gewidmet.

Bei der überwiegenden Zahl der Beiträge, die von 25 Autor*innen aus dem In- und Ausland verfasst wurden, handelt es sich um Neubearbeitungen, in einigen Fällen – zu denen neue relevante Informationen vorlagen – um Überarbeitungen. Aufgebaut sind die einzelnen Beiträge in der Art, dass sie das Leben und Wirken der betreffenden Personen unter Einbeziehung der zeitgenössischen politischen und sozialen Rahmenbedingungen vorstellen. Zudem gibt es für jeden Beitrag separat ein Quellen- und Literaturverzeichnis, wodurch eine weitergehende Beschäftigung oder vertiefende Betrachtung leicht möglich ist.

Mit Blick auf die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die 2020 anlässlich des 200. Geburtstages von Florence Nightingale (1820-1910) als „Jahr der Pflegenden und Hebammen“ ausrief, und den Weltbund der Pflegenden, dem International Council of Nurses (ICN), der bereits bei seinem Kongress am 28. Juni 2019 in Singapur die weltweite Kampagne „The Nightingale Challenge“ mit dem Ziel startete, eine Generation junger Pflegefachfrauen und Hebammen als Führungskräfte, Praktiker und einflussreiche Interessenvertreter im Gesundheitswesen zu befähigen und zu fördern, weist der Herausgeber in seinem Vorwort darauf hin, dass einige der aktuellen Probleme im deutschen Gesundheitswesen, genauer gesagt der anhaltende Mangel an professionellen Pflegekräften, keineswegs neu sind, wie ein Blick in die Geschichte zeige. Ebenso habe es wohl schon zu allen Zeiten Menschen gegeben, denen die Krankenpflege besonders am Herzen lag und sich deshalb zu deren Verbesserung auf ganz unterschiedlichen Ebenen, etwa „als Führungskräfte, Praktiker und einflussreiche Interessenvertreter im Gesundheitswesen“ immer wieder engagierten.

Zu der 2019 von der Bundesregierung beschlossenen neuen Förderrichtlinie zur Stärkung der Pflegeforschung in Deutschland, wozu „an neu eingerichteten Lehrstühlen oder Abteilungen für Pflegewissenschaft für eine begrenzte Zeit zusätzliche Personalstellen zur Durchführung von Forschungsprojekten zu zukunftsträchtigen Themen mit einer hohen Relevanz für die pflegerische Versorgung“ gefördert werden, hält Hubert Kolling sodann wörtlich fest: „So sinnvoll und notwendig eine solche Initiative ist, wurde hierbei von Seiten der Politik – getrieben scheinbar von schnellen Lösungen zur Beseitigung des aktuellen Pflegenotstands – die historische Pflegeforschung wieder einmal vergessen, oder, vielleicht gar bewusst, außer Acht gelassen, obwohl nur mit einer fundierten Kenntnis der Vergangenheit Situationen der Gegenwart verstanden werden können. Wann es in Deutschland den ersten Lehrstuhl zur Geschichte (und Ethik) der Krankenpflege geben wird, steht jedenfalls noch in den Sternen“ (S. 7).

Insgesamt betrachtet zeichnet der 9. Band des Biographischen Lexikons zur Pflegegeschichte, der mit den Bänden 1 bis 8 durch zahlreiche Querverweise verknüpft ist und ein Gesamtverzeichnis der bislang darin bearbeiteten Personen enthält, wiederum ein buntes Bild der (internationalen) Pflegegeschichte in Lebensbildern. Das Buch ist zunächst für alle pflegehistorisch Forschenden ein äußerst nützliches Nachschlagewerk; es kann aber ebenso gut von allen als spannendes „Lesebuch“ zur Pflegegeschichte genutzt werden. Bleibt die Hoffnung, dass durch die Verbreitung des Buches, das in keiner Ausbildungseinrichtung der Gesundheits- und Krankenpflege fehlen sollte, das bislang nur sehr schwach ausgeprägte historische Bewusstsein der Pflegenden für ihren Beruf gestärkt wird.

Eine Rezension von Dr. Christine Auer

„Auch der ‚Gnadentod‘ ist Mord“ Der Augsburger Strafprozess über die NS-„Euthanasie“-Verbrechen in Kaufbeuren und Irsee

auch der gnadentod ist mordDietmar Schulze
„Auch der ‚Gnadentod‘ ist Mord“
Der Augsburger Strafprozess über die NS-„Euthanasie“-Verbrechen in Kaufbeuren und Irsee

Für das Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags herausgegen von Stefan Raueiser und Thomas Düll
(Impulse, Band 15). Grizeto Verlag, Irsee 2019, kartoniert, 239 Seiten, 16,80 €, ISBN 978-3-9821217-0-3

Im Anschluss an den „Nürnberger Prozess“ gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof 1945 fanden zwischen 1946 und 1949 zwölf Nachfolgeprozesse gegen insgesamt 177 Angeklagte statt. Zu ihnen gehörte als Teil einer Kette juristischer Aufklärungs- und Aufarbeitungsversuche der Massentötungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die nationalsozialistische Gewaltdiktatur 1949 auch der Augsburger Strafprozess über die NS-„Euthanasie“-Verbrechen in Kaufbeuren und Irsee. Angeklagt waren dabei der damalige Ärztliche Direktor Dr. Valentin Faltlhauser (1876-1961), die Krankenschwester Mina Wörle (1895-1973) und Olga Rittler (1901-1979), der Krankenpfleger Paul Heichele (1896-1979) sowie der Verwaltungsbeamte Georg Frick (1893-1978).1

Der Strafprozess gegen die Verantwortlichen der NS-„Euthanasie“-Verbrechen in der einstigen Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee, den das Schwurgericht beim Landgericht Augsburg vom 7. bis zum 30. Juli 1949 verhandelte, steht im Mittelpunkt des hier vorzustellenden Buches. Verfasst wurde es von dem promovierten Historiker Dietmar Schulze, der unter anderem die Schriften „‘Euthanasie‘ in Bernburg. Die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg, anhaltische Nervenklinik in der Zeit des Nationalsozialismus“ (Essen 1999), „‘Euthanasie‘ in Großschweidnitz. Regionalisierter Krankenmord in Sachsen 1940-1945“ (Köln 2016), „Gedenkbuch der ehemaligen III. Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Buch zur Erinnerung an die Opfer von ‚Euthanasie‘ und NS-Psychiatrie“ (Berlin 2017) und „Die besetzte Anstalt. Die Psychiatrie in Kocborowo / Konradstein (Polen / Westpreußen) und ihre Opfer im Zweiten Weltkrieg“ (Köln 2019) veröffentlichte.

Die nun vorgelegte Studie „Auch der ‚Gnadentod‘ ist Mord“ – mit diesem Zitat machte die in Augsburg erscheinende Zeitung „Die Tagespost“ ihre Leserschaft am 7. Juli 1949, somit am ersten Prozesstag, auf das beginnende Verfahren aufmerksam – wird für das Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags herausgegeben von dem Theologen Dr. Stefan Raueiser, dem Leiter des Schwäbischen Tagungs- und Bildungszentrums Kloster Irsee und des Bildungswerks des Bayerischen Bezirketags, und dem Juristen Thomas Düll, dem Vorstandsvorsitzenden der Bezirkskliniken Schwaben.

Der Bayerische Bezirketag, ein kommunaler Spitzenverband in Bayern, der die sieben bayerischen Bezirke vertritt (vgl. www.bay-bezirke.de), unterhält mit dem Bildungswerk Irsee ein zentrales Bildungsinstitut, das Angehörigen der Verwaltungen, Krankenhäuser und ambulanten Dienste aller bayerischen Bezirke vielfältige Seminare, Workshops und Kurse der beruflichen Fort- und Weiterbildung anbietet. Darüber hinaus richtet sich das Bildungsprogramm auch an die komplementären Dienste der Psychiatrie, an niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, an Altenhilfe- und Rehabilitationseinrichtungen sowie an somatische Krankenhäuser und Sozialstationen
(vgl. www.bildungswerk-irsee.de).

Die aktuelle Arbeit zum Augsburger Strafprozess über die NS-„Euthanasie“-Verbrechen in Kaufbeuren und Irsee erscheint als Band 15 der vom Bildungswerk Irsee herausgegeben Schriftenreihe „Impulse“, aus der unter anderem auch die Bücher von Stefan Raueiser und Wolfgang Schreiber (Hrsg.) „Psychiatrie in Bewegung: Das psychiatrische Versorgungssystem der Zukunft“ (Irsee 2011)2, Magdalene Heuvelmann „‘Wer in einer Gottesferne lebt, ist im Stande, jeden Kranken wegzuräumen.‘ ‚Geistliche Quellen‘ zu den NS-Krankenmorden in der Heil- und Pflegeanstalt Irsee“ (Irsee 2013)3, Robert Domes „‘Wir waren wie eine große Familie.‘ Die Anstalt Irsee zwischen Kriegsende und Auflösung“ (Irsee 2017)4 und John von Düffel „Nebel im August (Der Fall Ernst Lossa vor Gericht)“ (Irsee 2018)5 vorliegen.

Zu den zahlreichen Veröffentlichungen, die in vorbildlicher Weise bisher vom Schwäbischen Bildungszentrum Irsee zu ihrer Institutionengeschichte herausgegeben wurden, gehören beispielsweise auch die beiden Bücher von Gerald Dobler „Von Irsee nach Kaufbeuren. Die Erweiterungsplanungen der Kreisirrenanstalt Irsee ab 1865 bis zum Neubau der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren 1872“ (Irsee 2013)6 und „Warum Irsee? Die Gründungsgeschichte der Kreis-Irrenanstalt Irsee vom Ende der 1820er Jahre bis zur Eröffnung 1849 und ihr Ausbau bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts“ (Irsee 2014)7.

Franz Löffler, seit 2008 Bezirkstagspräsident der Oberpfalz und seit 2018 Präsident des Bayerischen Bezirketags, hat zu dem vorliegenden Buch ein Geleitwort beigesteuert. Darin weist er zunächst darauf hin, dass das Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags seit 2008 eine eigene Schriftenreihe auflegt, die IMPULSE heißt und Impulse geben möchte – und bis heute eindrückliche 15 Bände umfasse. Nach wichtigen Detailstudien zur Irseer Anstaltszeit würden „nun die Täter mit ihrer beunruhigenden Gedankenwelt in den Blick“ geraten. Zur Bedeutung und Intention der Veröffentlichung hält er sodann wörtlich fest: „Der vorliegende Schriftenband stellt in einer breit angelegten historischen Analyse nun alle am Augsburger ‚Euthanasie‘-Prozess beteiligten Personen ausführlich vor, dokumentiert Voruntersuchung wie Prozessverlauf und ordnet das historische Strafverfahren in die Rechtsprechung der deutschen Nachkriegszeit ein“ (S. 8).

In ihrem Editorial erinnern die Herausgeber daran, dass zur Geschichte Bayerns wie des Allgäus, vor allem aber zur Geschichte von Kaufbeuren und Irsee, auch die nationalsozialistischen Patiententötungen der beschönigend „Euthanasie“ genannten Mordaktionen in der damaligen Heil- und Pflegeanstalt gehören. „In diesem IMPULSE-Schriftenband des Bildungswerks des Bayerischen Bezirketags werden sie nicht in Bezug auf die Ereignisgeschichte reflektiert,“ so Stefan Raueiser und Thomas Düll weiter, „sondern mit Blick auf die juristische Aufarbeitung nach Kriegsende analysiert. Dabei macht uns Dietmar Schulze mit allen Prozessbeteiligten bekannt – auch mit den Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern, die bislang wenig Beachtung
fanden“ (S. 10).

Unter der Überschrift „Juli 1949 bis Juli 2019 – Von der ‚Siegerjustiz‘ bis zur Aufarbeitung“ weist Dietmar Schulze einleitend darauf hin, dass die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus beziehungsweise der NS-„Euthanasie“ in der Vergangenheit „kein kontinuierlicher Vorgang“ war. Die Jahrzehnte von 1945 bis zur Gegenwart ließen sich vielmehr grob in drei Phasen – von der „Siegerjustiz“ (in der Nachkriegszeit bis 1949) über das „Schweigen“ (in den Jahrzehnten danach) bis hin zur „Aufarbeitung“ (seit Anfang der 1980er Jahre) – einteilen, wobei das erwachende Interesse „auch durch den Generationenwechsel in den oberen Hierarchieebenen der psychiatrischen Krankenhäuser“ (S. 17) gefördert worden sei.

Die Darstellung gliedert sich sodann in acht Kapitel, die sich den Prozessbeteiligten, dem Verlauf und dem Ergebnis des Strafverfahrens widmen. Auf einen einführenden Abschnitt zur Beteiligung der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee an der NS-„Euthanasie“ (Kapitel 1) folgen sachthematisch sortierte Einzelbeiträge über die gerichtliche Voruntersuchung
(Kapitel 2) und die Staatsanwaltschaft (Kapitel 3), über die Angeklagten und ihre Verteidiger (Kapitel 4), über die Zeugen (Kapitel 5), Richter und Geschworenen (Kapitel 6) sowie über das Urteil (Kapitel 7) und dessen gesellschaftspolitische Einordnung (Kapitel 8).

Bei seiner Untersuchung stützt sich der Autor hauptsächlich auf den im Staatsarchiv Augsburg verwahrten Bestand der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Augsburg mit den entsprechenden Gerichtsakten – acht Archivkartons enthalten die Anklageschrift, das Protokoll der Hauptverhandlung und das Urteil, außerdem die Beschuldigten- und die Zeugenvernehmungen, viele Beweisdokumente und Auszüge aus Spruchkammerverfahren – und weitere Archivalien aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv München sowie diversen Stadt- und Universitätsarchiven, ebenso wie auf die Sichtung aller damals im Freistaat Bayern erscheinenden Tageszeitungen.

Dietmar Schulze zeichnet nicht nur den Ermittlungs- und Prozessverlauf minutiös nach, sondern stellt auch fundiert alle Prozessbeteiligte vor, neben den Angeklagten und Zeugen vor allem die Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, die bislang kaum Beachtung fanden. Wie er hierbei zeigt, war das Gericht akribisch darum bemüht, das Geschehen in der Anstalt mit den strengen Beweismitteln des Strafprozesses festzuhalten. Seines Erachtens wurde der Augsburger Prozess – zumindest in Bezug auf die Laienrichter – stark durch andere, kurz zuvor abgeschlossene Strafverfahren beeinflusst, darunter der Tübinger Grafeneck-Prozess oder die Entscheidung des Hamburger Landgerichts hinsichtlich der Ermordung geisteskranker Kinder. Beispielsweise seien beide vom Hamburger Landgericht angeführten Entlastungspunkte – die Ärzte hätten im Dritten Reich im Bewusstsein eines die „Euthanasie“ erlaubenden Gesetzes gehandelt, Strafanzeigen von Verwandten seien auch nach dem Krieg nicht gestellt worden – auch für den Augsburger Strafprozess von Bedeutung gewesen, indem sich alle Angeklagten im Laufe der Verhandlung auf ihren Glauben an ein angeblich existierendes „Euthanasie“-Gesetz beriefen. So hätten die Geschworenen im Augsburger Prozess, bei dem es sich um ein Gremium von zwölf Laien handelte, die über Schuld und Unschuld zu urteilen hatten, gegen „Dr. Faltlhauser und Genossen“ sämtliche auf Mord lautenden Fragen verneint und den Angeklagten den milderen Straftatbestand (Totschlag) und die mildeste Teilnahmeform (Anstiftung zur Beihilfe beziehungsweise Beihilfe) zugestanden. Der Augsburger Staatsanwalt habe in seinem Bericht an das Münchener Ministerium deswegen „eindringlich auf die Überforderung wie auch auf die Beeinflussbarkeit der Laienrichter“ hingewiesen.

Das Stimmverhalten der Geschworenen ist für den Autor aber nicht nur als Beleg einer intellektuellen Überforderung mancher Laienrichter zu sehen, sondern auch als deutlicher Widerhall einer in der Bevölkerung weit verbreiteten Stimmung zu bewerten. Diese habe den Umgang mit der Vergangenheit, so wie ihn die Besatzungsbehörden verordnet hatten, äußerst kritisch betrachtet: „Auch wenn in Augsburg ein deutsches Gericht über in Deutschland verübte Taten deutscher Staatsbürger urteilte, galt der Prozess großen Teilen der Bevölkerung vermutlich als Siegerjustiz. Sie konnten oder wollten den Berichten über die Ungeheuerlichkeit der NS-Verbrechen offensichtlich keinen Glauben schenken und waren der intensiven Berichterstattung über die juristische Ahndung in Tagespresse und Rundfunkt überdrüssig“ (S. 150).

Unter der Überschrift „Medizin als Opfer und Täter“ (S. 183-200) hat der Medizinhistoriker und -ethiker Prof. Dr. med. Walter Bruchhausen, der aktuell die Abteilung für „Global Health“ am Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit des Universitätsklinikums Bonn leitet, zu dem Buch ein ausführliches Nachwort geschrieben, in dem er nach den historischen und moralischen Lehren aus der NS-„Euthanasie“ fragt, insbesondere für die ärztliche Ausbildung, Praxis im Gesundheitswesen und gesellschaftliche Entwicklungen. Im Hinblick auf die Frage, welche Lehren aus der Tötung Kranker und Behinderter zu ziehen sind beziehungsweise wie eine „Ethik für Heute“ aussehen sollte, richtet der Autor seinen Blick auch auf die Quellen des Widerstands, die seines Erachtens vielfältig waren, so im Festhalten an religiösen Normen wie den Zehn Geboten oder an humanitären Überzeugungen, ebenso wie in der emotionalen Bindung an die eigenen Kinder oder an Hilfsbedürftige. Von daher erscheint für ihn als eine der wichtigsten Lehren aus den NS-Medizinverbrechen die Notwendigkeit, „an solche nicht-philosophische Quellen der Moral anzuknüpfen, sie zu schützen und zu fördern.“ Es handele sich um eine erzieherische Aufgabe, die mindestens ebenso wichtig sei wie die fortschreitende Verfeinerung von ethischen Argumentationsformen und die Vertrautheit mit der Gesetzgebung. Wörtlich führt er sodann weiter aus: „Die Beschäftigung mit den Schicksalen der Opfer, wie sie Gedenkstättenbesuche, Lektüre und Lehr- oder Vortragsveranstaltungen bieten, gehört zu diesen curricular förderbaren Quellen moralischen Widerstands gegen dehumanisierende Entwicklungen“ (S. 198).

Neben einem ausführlichen Personenregister (S. 201-205), das vor allem für weitere Forschungsarbeiten zum Thema äußerst nützlich ist, wird das mit einen soliden Anmerkungsapparat ausgestattete Buch durch einen Dokumententeil (S. 207-237) ergänzt.

Auch wenn die Strafzumessung im Augsburger Strafprozess gegen die Verantwortlichen der NS-Krankenmorde erschreckend gering ausfiel, wurde mit dem Prozess vor siebzig Jahren ein wesentlicher Beitrag zur Aufklärung der NS-Patientenmorde und zur gesellschaftlichen Anerkennung des begangenen Unrechts geleistet. Die Herausgabe der vorliegenden Untersuchung durch das Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags ist dabei umso mehr zu begrüßen, als das Wissen um die juristische Aufarbeitung der „Euthanasie“-Verbrechen in Irsee und Kaufbeuren schon bald nach der Urteilsverkündigung in Vergessenheit gerieten.

Das Buch, das in hervorragender Weise die in den vergangenen Jahren erschienenen Detailstudien zur Irseer Anstaltszeit ergänzt, sei allen an der bundesrepublikanischen Nachkriegsgeschichte, insbesondere jedoch den an der Medizin- und Pflegegeschichte während der NS-Zeit Interessierten zur Lektüre wärmstens empfohlen. Bleibt der Wunsch, dass die Veröffentlichung ihren Weg nicht nur in viele Bibliotheken des Gesundheitswesens findet, sondern – nicht zuletzt im Hinblick auf den Umgang kommender Generationen mit ihren alten, kranken und behinderten Menschen beziehungsweise deren medizinische und pflegerische Versorgung – auch in die Hände der dort Lehrenden und Lernenden.

Eine Rezension von Dr. Hubert Kolling


1 Zu den Biographien vgl. Hubert Kolling: Valentin Faltlhauser. In: Hubert Kolling (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. Who was who in nursing history, Band 7. Nidda 2015, S. 75-80; Hubert Kolling: Mina (Philomena) Wörle. In: Hubert Kolling (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. Who was who in nursing history, Band 7. Nidda 2015, S. 292-295; Hubert Kolling: Olga Rittler. In: Hubert Kolling (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. Who was who in nursing history, Band 7. Nidda 2015, S. 222-226; Hubert Kolling: Paul Heichele. In: Hubert Kolling (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. Who was who in nursing history, Band 7. Nidda 2015, S. 109-114.
2 Vgl. die Rezension des Verfassers in: www.pflege-wissenschaft.info/index.php?option=com_hpsrezensionen&id=720 [20.01.2013], [2013 geändert in:] www.pflege-wissenschaft.info/component/content/article/335-pflegejournal/rezensionen/61187.
3 Vgl. die Rezension des Verfassers in: www.socialnet.de/rezensionen/16412.php [06.07.2020.].
4 Vgl. die Rezension des Verfassers in: Geschichte der Pflege. Das Journal für historische Forschung der Pflege- und Gesundheitsberufe, 7. Jg., Ausgabe 2-2018, S. 90-91 [online unter: https://www.pflege-wissenschaft.info/nachrichten/rubriken/rezensionen//nachrichten/rubriken/rezensionen/81-pflegejournal/journal-info/rezensionen/11988-„wir-waren-wie-eine-große-familie-“-die-anstalt-irsee-zwischen-kriegsende-und-auflösung [16.10.2018].
5 Vgl. die Rezension des Verfassers in: Geschichte der Pflege. Das Journal für historische Forschung der Pflege- und Gesundheitsberufe, 8. Jg., Ausgabe 1-2019, S. 52-54 [online unter: http://www.geschichte-der-pflege.info/nachrichten/rubriken/rezensionen/81-pflegejournal/journal-info/rezensionen/11999-nebel-im-august [09.05.2019].
6 Vgl. die Rezension des Verfassers in: Geschichte der Pflege. Das Journal für historische Forschung der Pflege- und Gesundheitsberufe, 4. Jg., Ausgabe 1-2015, S. 58-59 [online unter: http://www.geschichte-der-pflege.info/zeitschrift/
rezensionen/7233-von-irsee-nach-kaufbeuren-die-erweiterungsplanungen-der-kreisirrenanstalt-irsee-ab-1865-bis-zum-neubau-der-heil-und-pflegeanstalt-kaufbeuren-1872].
7 Vgl. die Rezension des Verfassers in: http://www.geschichte-der-pflege.info/zeitschrift/rezensionen/7229-gerald-dobler-warum-irsee-die-gruendungsgeschichte-der-kreis-irrenanstalt-irsee-vom-ende-der-1820er-jahre-bis-zur-eroeffnung-1849-und-ihr-ausbau-bis-zum-anfang-des-20-jahrhunderts.

 

Medizin, Gesellschaft und Geschichte – Jahrbuch des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung, Band 37

Robert JütteMedizin Gesellschaft und Geschichte 37 2019Robert Jütte (Hg.)
Medizin, Gesellschaft und Geschichte
Jahrbuch des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung, Band 37

Redaktion: Pierre Pfütsch
Franz Steiner Verlag, Stuttgart, 2019, 207 Seiten, 48,20 €, ISBN 978-3-515-12417-1

Zu den renommierten medizinhistorischen Publikationsorganen in Deutschland gehört seit vielen Jahren die von Robert Jütte herausgegebene Zeitschrift „Medizin, Gesellschaft und Geschichte“. Mit der Entscheidung, das frühere Jahrbuch des Instituts für Geschichte der Medizin (IGM) der Robert Bosch Stiftung in Stuttgart zu einer programmatischen Zeitschrift weiterzuentwickeln, wurde 1991 im deutschsprachigen Raum ein Forum für interdisziplinäre Ansätze geschaffen, dessen Schwerpunkte die „Sozialgeschichte der Medizin“ und die „Geschichte alternativer Heilweisen“ umfassen. In der Reihe liegt nun Band 37 vor, der insgesamt sieben Beiträge vereint.

In seinem Editorial weist der Herausgeber darauf hin, dass die Redaktion der Zeitschrift seit vielen Jahren in den bewährten Händen von Frau Dr. Sylvelyn Hähner-Rombach (1959-2019) lag. Auch dieser Band sei von ihr noch größtenteils redaktionell betreut worden, bis sie am 6. Januar 2019 eine unheilbare Krankheit nach kurzer Leidenszeit mitten aus dem Leben gerissen habe. Mit ihr verliere das IGM „eine exzellente Mitarbeiterin und Kollegin“ (S. 9).

In einem „Nachruf“ (S. 11-18), der dem Aufsatzteil vorangestellt ist, zeichnen Robert Jütte und Martin Dinges das akademische Wirken und die Persönlichkeit ihrer Verstorbenen Kollegin nach. Sylvelyn Hähner-Rombach habe „sehr erfolgreich die Pflegegeschichte als neues Forschungsfeld“ entwickelt, an der Gründung einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft entscheidend mitgewirkt, ein Forschungsnetzwerk mit Tagungen und Publikationen aufgebaut, zu den Gründungsmitgliedern der Fachgesellschaft Pflegegeschichte e.V. (German Association fort he History of Nursing) gehört und eine grundlegende Quellensammlung herausgegeben, die der Lehre in den Ausbildungsstätten der Pflege eine solide historische Grundlage geben sollte. Sodann halten die Autoren wörtlich fest: „Ihr Arbeitseinsatz war immens. Ihre Kollegialität war vorbildlich. Besonders sticht ihre solidarische Hilfe für die Jüngeren heraus. Und ihre Ungewandtheit zum Leben und ihre ansteckende Fröhlichkeit machten sie zu einer liebenswerten und geschätzten Kollegin und Mitarbeiterin. Auch wegen ihres herzlichen Wesens, ihrer Großzügigkeit und ihres Humors wird uns Sylvelyn Hähner-Rombach in Erinnerung bleiben, Sie wird uns allen sehr fehlen“ (S. 13).

Die erste Sektion beginnt mit einem Beitrag von Astrid Stölzle zur „Kriegskrankenpflege im Zweiten Weltkrieg“ (S. 19-69). Anschließend zeigt unter der Überschrift „Untersuchen und Entlausen“ (S. 61-83) Jens Gründler auf, in welchem Umfang hygienische Zwangsmaßnahmen bei Flüchtlingen im kollektiven Gedächtnis verhaftet geblieben sind. In dem Beitrag „Arzneimittelregulierung in der Bundesrepublik“ (S. 85-112) macht sodann Niklas Lenhard-Schramm deutlich, wie teratogen wirkende Medikamente, wie beispielsweise Contergan, in den 1950er und 1960er Jahren dazu beitrugen, das Arzneimittelrecht in der Bundesrepublik zu verschärfen. Schließlich stellt Carolin Wiethoff ihre Untersuchung über „Die berufliche Rehabilitation in der DDR“ (S. 113-134) vor, mit der sie zugleich einen bislang wenig beachteten Aspekt des sozialistisch geprägten Gesundheitswesens beleuchtet.

Im ersten Beitrag der zweiten Sektion „Early examples of the healing power of imagination: The preshistory of the placebo” (S. 135-154) geht Robert Jütte der Frage nach, inwieweit der Placeboeffekt bereits vor der Mitte des 18. Jahrhunderts in Ärzteund Gelehrtenkreisen bekannt war. Während sich Daniel Walther mit dem ambivalenten Verhältnis zwischen dem Stuttgarter Mediziner und Zoologen „Gustav Jaeger und der Homöopathie“ (S. 155-182)auseinandersetzt, beschäftigt sich Andreas Weigl mit den „Ernährungsvorschriften in deutschsprachigen homöopathischen Schriften (ca. 1820-1960)“ (S. 183-207).

Da im Hinblick auf die Geschichte der Krankenpflege dem Beitrag von Astrid Stölzle über die „Kriegskrankenpflege im Zweiten Weltkrieg durch das Deutsche Rote Kreuz und die konfessionelle Krankenpflege am Beispiel der Kaiserswerther Diakonie“ eine besondere Bedeutung zukommt, wird er nachfolgend etwas ausführlicher vorgestellt. Davon ausgehend, dass die Schwestern vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) in den besetzten Gebieten eingesetzt waren, während die konfessionellen Schwestern in den Heimatlazaretten blieben, vergleicht die Autorin, die unter anderem bereits die beiden pflegehistorisch bedeutenden Arbeiten „Erlebnisse und Wahrnehmungen von Schwestern und Pflegern der freiwilligen Krankenpflege in den Etappen des Ersten Weltkriegs“ (Stuttgart 2012) und (zusammen mit Susanne Rueß) „Das Tagebuch der jüdischen Kriegskrankenschwester Rosa Bendit, 1914 bis 1917“ (Stuttgart 2012) publiziert hat, das DRK und die konfessionelle Krankenpflege am Beispiel der Kaiserswerther Diakonie. Anhand der amtlichen Quellen analysiert sie dabei, welche Erfahrungen in Bezug auf die Vorbereitung der Schwestern auf den kommenden Krieg von der nationalsozialistischen Führung genutzt und wie diese umgesetzt worden sind. Zugleich widmet sie sich der Frage, wie gut der nationalsozialistische Staat bezüglich der Pflege auf einen langen Krieg vorbereitet war und welche Rolle die kirchlichen Pflegekräfte trotz des Kirchenkampfes in seinen Kriegsplänen spielten. „Ziel ist es, zu zeigen, welche Rolle die Kriegskrankenpflege für den Nationalsozialismus spielte und umgekehrt, welchen Einfluss die nationalsozialistische Ideologie auf die Krankenpflege hatte. In diesem Zusammenhang soll herausgefiltert werden, welche Professionalisierungstendenzen bzw. Deprofessionalisierungstendenzen erkennbar baren“ (S. 24).

Ihre Darstellung der Rahmenbedingungen der Kriegskrankenpflege auf der politischen und organisatorischen Ebene stützt Astrid Stölzle hauptsächlich auf Quellen aus dem Bundesarchiv in Berlin und dem Archiv des Deutschen Caritasverbandes in Freiburg, dem Archiv des Verbandes der Schwesternschaften vom Roten Kreuz sowie dem Archiv der Kaiserswerther Diakonie. Demgegenüber fußt ihre Auswertung der Erfahrungen der Pflegepersonals auf Ergo-Dokumenten, die größtenteils von der Ostfront stammen und von der Wissenschaft bisher nur teilweise wahrgenommen wurden: 106 Briefe, ein Tagebuch und ein im Jahr 1988 verfasster Erinnerungsbericht aus dem Bestand der Badischen Schwesternschaft vom DRK, außerdem 158 Briefe und zwei Tagebücher aus dem Tagebucharchiv in Emmendingen und schließlich 114 (edierte) Briefe einer Schwester, die sich – im Gegensatz zu den anderen – offen zum Nationalsozialismus bekannte und konsequent danach zu leben schien. Ihnen gegenüber steht ein Konvolut aus 496 Briefen von Diakonissen aus den Heimatlazaretten in Soest, Herford, Trier, Bedburg-Hau und Essen sowie 145 entsprechende Antwortschreiben der Kaiserswerther Direktion.

Nach einer kurzen Einführung ins Thema mit Hinweisen zum Forschungsstand und Erkenntnisinteresse sowie den Quellen zeichnet die Autorin zunächst die Entwicklung der freiwilligen Krankenpflege von den Reichskriegen bis zum Zweiten Weltkrieg nach, bevor sie die Idealisierung des Schwesternberufs in der Schwesternwerbung und Schwesternpropaganda im Vorfeld des Krieges beleuchtet. Wie sie hierbei zeigt, wurde die Gleichstellung von Schwestern und Soldaten „erst von den Nationalsozialisten propagiert und die Schwestern des Ersten Weltkriegs nachträglich im Sinne der nationalsozialistischen Einstellung idealisiert. [...] Da die deutschen Kriegsschwestern keine Uniform trugen, sollten sie mittels der NS-Propaganda dazu gebracht werden, sich als Teil der Militärstruktur zu verstehen“ (S. 32). In der Werbekampagne von 1937 für die NS-Schwesternschaft, den Reichsbund der freien Schwestern und Pflegerinnen e.V. und die Schwesternschaft des DRK sei zugleich versucht worden, das Interesse für die Kriegskrankenpflege zu wecken. Mit Worten wie „in die vorderste Front des Kampfes“ sowie der Bezeichnung der Schwester als „Kamerad“ und „Soldat“ sei die Kriegsschwester im Vorfeld des Krieges aufgewertet worden. Um die gefährliche Arbeit der Schwestern an den Fronten als heldenhaft darzustellen, habe das „Präsidiums Presseund Werbeamt“ des DRK Hörfunkbeiträge veröffentlicht, deren Länge zwischen wenigen Minuten und einem abendfüllenden Programm mit Vorreden von Parteifunktionären und Musik variierten.

Breiten Raum nehmen sodann die Erlebnisse und Erfahrungen der Diakonissen im Spiegel ihrer Briefe ein. Nach allgemeinen Informationen zum Einsatz der Kaiserswerther Diakonissen berichtet Astrid Stölzle hierbei unter anderem über die Lebensbedingungen in den Resevelazaretten, die Versorgung kranker Schwestern, Urlaub und Freizeit der Schwestern, die Arbeit im Lazarett, Probleme in der Pflegepraxis und die Pflege im Kriegsverlauf, aber auch über persönliche Erfahrungen sowie Ideologie und christliches Wertesystem. Daran anschließend vergleicht sie den Heimateinsatz der Diakonissen mit dem Einsatz der DRK-Schwestern in den Kriegsgebieten.

Wie die Autorin zeigt, hatte die Organisation der Kriegskrankenpflege im Zweiten Weltkrieg in ihrer Struktur mit dem Ersten Weltkrieg „wenig, von den ideellen Inhalten her gar keine Gemeinsamkeiten mehr“ (S. 55). Dabei habe das DRK als zentrales Organ, mit einem hohen Parteifunktionär an der Spitze, eine zentrale Rolle gespielt, während die kirchlichen Organisationen, die noch im Ersten Weltkrieg gleichberechtigt neben dem Roten Kreuz an der Krankenpflege teilnahmen, sich in jeder Hinsicht unterordnen mussten. Bei der Gegenüberstellung der konfessionellen Schwestern in der Heimat mit den DRK-Schwestern in den Kriegslazaretten der besetzten Gebiete hätten sich „trotz der unterschiedlichen Kriegserlebnisse einige Gemeinsamkeiten“ (S. 56) gezeigt. So sei der Durchhaltewillen vieler auf beiden Seiten eher gering gewesen, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

Mit der vorliegenden Untersuchung hat Astrid Stölzle wiederum einen wichtigen Beitrag zur historischen Pflegeforschung geleistet. Ihre Arbeit ist dabei umso beachtenswerter, als es im deutschsprachigen Raum im internationalen Vergleich nur wenig Forschungsliteratur zur Kriegskrankenpflege im Zweiten Weltkrieg gibt und ein Vergleich mit den konfessionellen Schwestern in der Heimat bislang fehlte.

Bleibt lediglich der Hinweis, dass man sich im Zusammenhang mit den im Text namentlich erwähnten beziehungsweise zitierten Personen Friedrich Constanz von Criegern-Thomitz (1834-1895), Henry Dunant (1828-1910), Sylvelyn Hähner-Rombach (1959-2019), Karin Huppertz (1894-1978), Liselotte Katscher (1915-2012), Helene Mierisch (1896-1988), Otto Napp (1876-1949), Florence Nightingale (1820-1910) und Hilde Steppe (1947-1999) einen Hinweis auf die entsprechenden Einträge im – bisher im Umfang von neun Bänden vorliegenden – von Horst-Peter Wolff (Bände 1-3) und Hubert Kolling (Bände 4-9) herausgegebenen „Biographische Lexikon zur Pflegegeschichte“ gewünscht hätte.

Insgesamt bietet die aktuelle Ausgabe von „Medizin, Gesellschaft und Geschichte“ wieder eine Reihe interessanter Beiträge zur Sozialgeschichte der Medizin und zur Geschichte alternativer Heilweisen, deren Lektüre empfehlenswert ist.

Eine Rezension von Dr. Hubert Kolling