„Es wäre doch die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der Anstalt, die Angehörigen des Patienten zu verständigen …“ – Familien von „Euthanasie“-Opfern und ihr Schriftwechsel mit der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee

ISBN 978 3 9821217 4 1von Dietmar Schulze

Für das Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags herausgegeben von Stefan Raueiser und Andreas Burmester (Bildungswerk Irsee, Impulse Band 18). Grizeto Verlag, Irsee, 2021, 226 Seiten, broschiert, 17,80 €, ISBN 978-3-9821217-4-1

 

Im Jahre 1849 war im säkularisierten Kloster Irsee die erste Schwäbische „Kreis-Irren-Anstalt“ eröffnet worden. Sie hatte nach dem 1876 erfolgten Neubau der „Heilanstalt für Geisteskranke“ in Kaufbeuren bis 1972 als Abteilung für chronisch kranke Menschen der „Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren/Irsee“ Bestand. In der NS-Zeit (1933-1945) wurde die Einrichtung ab 1940/41 bis weit in den Sommer 1945 zur Tötungsanstalt. Die den Ärzten und dem Pflegepersonal anvertrauten „Pfleglinge“ wurden dabei in den sicheren Tod nach Grafeneck (bei Gomadingen im heutigen baden-württembergischen Landkreis Reutlingen) oder Hartheim (bei Linz in Oberösterreich) geschickt oder, nach der Einstellung der „Aktion T4“ im August 1941, in Irsee selbst zu Tode gehungert oder mit Luminal (einem Schlafmittel) von ihren Leiden „erlöst“.

In den letzten Jahren wurden im Auftrag des Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags mit Sitz im Tagungs-, Bildungs- und Kulturzentrum Kloster Irsee, das seit 1981 als zentrales Fort- und Weiterbildungsinstitut Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen, der Krankenhäuser und der ambulanten Dienste aller bayerischen Bezirke vielfältige Seminare, Workshops und Kurse der beruflichen Bildung anbietet, zahlreiche Aspekte der höchst ambivalenten Psychiatrie-Geschichte der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Irsee (1849-1972), nicht zuletzt auch zu den hier verübten Psychiatrie-Verbrechen im Nationalsozialismus, die 1.218 Menschen ihr Leben kosteten, detailliert aufgearbeitet und veröffentlicht.¹ Jüngst legte das Bildungswerk in seiner Schriftenreihe „Impulse“ nun den vorliegenden Band vor, in dessen Mittelpunkt die Angehörigen-Reaktionen auf die „Euthanasie“-Aktionen in der ehemaligen Anstalt Irsee stehen.

Verfasst wurde die für das Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags von Dr. theol. Stefan Raueiser (Jahrgang 1964), Leiter des Bildungswerks des Bayerischen Bezirketags und des Schwäbischen Bildungszentrums Kloster Irsee, und Prof. Dr. Andreas Burmester (Jahrgang 1951), Landeskonservator a.D., herausgegebene Untersuchung von dem Leipziger (mittlerweile Schortens) Historiker Dr. phil. Dietmar Schulze (Jahrgang 1966), der bereits eine Vielzahl einschlägiger Schriften veröffentlichte, darunter „‚Euthanasie‘ in Bernburg. Die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg, anhaltische Nervenklinik in der Zeit des Nationalsozialismus“ (Essen 1999), „‚Euthanasie‘ in Großschweidnitz. Regionalisierter Krankenmord in Sachsen 1940-1945“ (Köln 2016), „Gedenkbuch der ehemaligen III. Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Buch zur Erinnerung an die Opfer von ‚Euthanasie‘ und NS-Psychiatrie“ (Berlin 2017), „Die besetzte Anstalt. Die Psychiatrie in Kocborowo / Konradstein (Polen / Westpreußen) und ihre Opfer im Zweiten Weltkrieg“ (Köln 2019) und „Auch der ‚Gnadentod’ ist Mord“ Der Augsburger Strafprozess über die NS-„Euthanasie“-Verbrechen in Kaufbeuren und Irsee“ (Irsee 2019).²

Zu dem Buch, das einen wissenschaftlich fundierten Einblick in zeitgenössische Angehörigen- und Behördenkorrespondenz mit der Anstalts-Direktion Kaufbeuren-Irsee in den 1940er bis 1950er Jahren gibt, hat Franz Löffler (Jahrgang 1961), seit 2018 Präsident des Bayerischen Bezirketags, ein Geleitwort (S. 5-6) beigesteuert, in dem er auf die Bedeutung der Veröffentlichung wie folgt aufmerksam macht. Das Bildungswerk Irsee präsentiert hier „eine Detailstudie zu einem oft übersehenen Aspekt der Behandlung psychiatrischer Patientinnen und Patienten, nämlich zur Korrespondenz von Angehörigen über den Gesundheitszustand wie auch über die finanziellen Folgen von Behandlung und Anstaltsaufenthalt“ (S. 6). Die Fokussierung auf die 1939er- und1940er-Jahre lenke den Blick dabei bewusst auf die Opfer der NS-Patientenmorde und auf die Auswirkungen familiärer Stigmatisierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung.

In seinem Editorial (S. 7-11) weist Stefan Raueiser darauf hin, dass wir über das Geschehen, das sich in der Zeit des „Dritten Reichs“ in den zwischen 1849 und 1972 als psychiatrische Anstalt genutzten Räumlichkeiten der ehemaligen Benediktinerabtei Irsee im Zuge der NS-Erbgesundheitspolitik und ihren „Euthanasie“-Verbrechen ereignete, mittlerweile gut informiert sind. Demgegenüber habe die Perspektive von Familienmitgliedern der Opfer, bislang viel zu wenig Beachtung gefunden, obwohl gerade die Psychiatrie um die Wichtigkeit des „Trialogs“ wisse. Vor diesem Hintergrund beziehungsweise dem Bemühen des Schwäbischen Bildungszentrums, die Geschichte von Kloster Irsee und seiner Bewohnerinnen und Bewohner möglichst umfassend aufzuarbeiten, sei die vorliegende Detailstudie zum Schriftwechsel von Familien Irseer „Euthanasie“-Opfer mit der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee entstanden.

Zur Bedeutung und Intention der Veröffentlichung schreibt Dietmar Schulze in der Einleitung (S. 13-23): „Es ist eine Dokumentation und Analyse des Verhaltens der Angehörigen von ‚Euthanasie’-Opfern.“ Zugleich betont er, dass sich aufgrund der Spezifik des Quellenmaterials generalisierende Aussagen verbieten. Jeder Brief und jedes Antwortschreiben, jede Aktion und jede Reaktion (auch jede ausgebliebene Reaktion) sei einmalig. Zwar ließen sich Verhaltensmuster erkennen, nichtsdestotrotz blieben es immer Einzelfälle: „Das Gesamtprodukt ist demzufolge ein facettenreiches, nicht immer stimmiges, gelegentlich sogar erratisch erscheinendes Bild“ (S. 21).

Die Darstellung, die auch Faksimiles zahlreicher zeitgenössischer Dokumente wiedergibt, folgt einer sachlich-chronologischen Gliederung. Nach einer ausführlichen quantitativen und qualitativen Quellenbeschreibung Der Brief als Quelle (S. 27-38) gliedert sich der Hauptteil der Untersuchung Briefe von und an Angehörige verstorbener Anstaltsbewohner 1940-1950 (S. 41-112) in vier Abschnitte. Während es im ersten um den Briefwechsel geht, den Angehörige in Grafeneck oder Hartheim ermordeter Patienten mit der Krankenhausdirektion Kaufbeuren-Irsee führten (S. 41-66), wird im zweiten, formal identisch aufgebauten Teil, die Korrespondenz aus der dezentralen Phase des Krankenmords vorgestellt (S. 67-100). Zum Vergleich und als Korrektiv folgt im dritten Abschnitt ein kurzer Blick auf die Angehörigenkorrespondenz in den ersten Nachkriegsjahren (1946 bis 1950) verstorbener Anstaltsbewohner (S. 101-112) und – im vierten Abschnitt – ein phasenübergreifender Exkurs zur „Behördenkorrespondenz“ (S. 115-119).

Wie der Autor zeigt, wurden in den Jahren 1940 bis 1941 aus der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren Irsee 692 Patientinnen und Patienten abtransportiert, wobei es die Direktion in allen Fällen unterließ, die Angehörigen zu benachrichtigen. Von entsprechenden Anfragen an die Kaufbeurer Anstaltsverwaltung wurden lediglich Briefe von etwa 100 Familien aktenkundig. Allen Briefeschreibern – egal ob es sich um Frauen und Männer, Kinder und Eltern, NS-Sympathisanten oder rassisch Verfolgte handelte – sei gemeinsam, „dass sie Auskunft über den Gesundheitszustand bzw. den Aufenthaltsort oder Gewissheit über das Schicksal einer bzw. eines Angehörigen verlangten“ (S. 65). Die Durchsicht der Korrespondenz habe deutlich gemacht, dass zustimmende Äußerungen zum Krankenmord bzw. zum „Euthanasie“-Programm fehlen: „Kein Schreiber vertrat die Meinung, dass der Tod eines in Irsee untergebrachten erkranken Angehörigen eine ‚Erlösung’ gewesen sei“ (S. 66). Auch während der Phase der dezentralen „Euthanasie“ 1944 und 1945, in der Irsee sich in eine Tötungsanstalt gewandelt hatte, habe demnach der Dank von Angehörigen „in keinem einzigen Fall dem vollzogenen ‚Gnadentod’, sondern ausnahmslos der vermuteten guten Pflege und Versorgung“ (S. 99) gegolten.

In seiner Schlussbetrachtung (S. 123-124) macht Dietmar Schulze darauf aufmerksam, dass eine Antwort auf die von dem Historiker und Journalisten Götz Aly in seinem Buch „Die Belasteten“ (Frankfurt am Main 2013) aufgeworfene Frage, ob der NS-Krankenmord nicht ein „Angebot an das Volk, speziell an die Verwandten der künftigen Opfer“ gewesen sei, das billigend in Kauf genommen und vielleicht sogar als „Erlösung“ angesehen worden sei, es somit einer Verschleierung und Geheimhaltung der Mordaktion nicht bedurfte, „auch nach Auswertung der Irseer und anderer Quellen zur Angehörigenkorrespondenz nicht endgültig gegeben werden“ kann. Die Nutzung des Begriffs „Erlösung“ in den Briefen einiger Verwandten beschreibe eher deren Versuch, den plötzlichen Tod zu verarbeiten und Trost zu finden. „Erlösung“ im nationalsozialistischen Sinne, dass die Gesellschaft zum Wohle der körperlich und geistig Gesunden von „Ballastexistenzen“ befreit werden müsse, könne – so der Autor – „im Kontext der Irseer Überlieferung nicht herausgelesen werden.“ Ebenso könne die Tatsache, dass kaum Protestschreiben bei der Direktion der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee eingingen, „nicht unbedingt als Beleg für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz des NS-Krankenmordes herangezogen werden“ (S. 123). 

Breiten Raum nehmen in dem Buch auch Interviews mit heute lebenden Angehörigen ein, die sich auf Spurensuche nach ihren Familienmitgliedern begeben haben. Aufgezeichnet wurden die entsprechenden – hier unter der Überschrift Das Schweigen brechen und die Schatten vertreiben (S. 135-164) wieder gegeben – Erinnerungen durch den Journalisten Robert Domes (Jahrgang 1961), der und unter anderem „Nebel im August. Die Lebensgeschichte des Ernst Lossa“ (München 2016) und „Waggon vierter Klasse. Eine Spurensuche in der Nachkriegszeit“ (München 2021) veröffentlichte. Nach seiner festen Überzeugung haben das Aufdecken und Erinnern eine „heilsame Wirkung“. Hierzu führt der Autor, der seit beinahe zwanzig Jahren Gespräche mit Angehörigen von Opfern der NS-„Euthanasie“ führt, wörtlich aus: „Wir müssen das Unrecht benennen. Wir müssen die vergessenen Opfer beim Namen nennen, um ihnen die Würde zurückzugeben, die ihnen von den Tätern genommen wurde. Und um ihnen einen würdigen Platz in der allgemeinen Erinnerung zu geben“ (S. 138). Nicht zuletzt sei die öffentliche Aufarbeitung auch ein Weg, um die Familien von Scham, Angst und Schuldgefühlen zu befreien.

In Nachwort Versuch eines Epilogs (S. 167-173) schreibt Andreas Burmester, der seiner dem Hungertod in der Landesheilanstalt Merxhausen (Bad Emstal in Hessen) zum Opfer gefallenen Tante Ursula Murawski jüngst mit „Versandung. Annäherung an eine einzige gesprochene Andeutung“ (Berlin 2020) ein eindrückliches literarisches Denkmal gesetzt hat, über die vorliegende, verdienstvolle Arbeit: „Jeder der von Dietmar Schulze ausgewerteten Angehörigenbriefe oder -berichte erzählt von einem vergangenen Leben. Mal vertrauensvoll bittend, mal unterschwellig drohend, dann fassungslos, auch dankbar oder schlicht von Unverständnis getragen. Allen Absendern gemein war noch die persönliche Bekanntschaft mit den Opfern“ (S. 167). Selbst wenn zu vermuten sei, dass die vorgefundene Korrespondenz wohl nur Bruchteil einer weit umfangreicheren ist, vermittele sie uns zweierlei: Ein Bild vom Leben in einem Regime, das sich schon längst gegen die eigene Bevölkerung gewandt hatte, wie auch ein Bild von den unfassbaren Kontinuitäten der Nachkriegszeit. Ungeachtet aller politischen Umstände spiegelten die Briefe das ungebrochene Vertrauen in die „Götter in Weiß“. Der selten fordernde, oft devote Ton bittstellender Väter, Schwestern, Kinder habe seinen Widerhall in den kühlen Reaktionen des Ärztlichen Direktors oder den widerstrebenden Auskünften seiner Verwaltung gefunden. „Hartnäckige Rückfragen aus dem Familienkreis nach dem Befinden eines Patienten oder einer Patientin blieben unbeantwortet, wurden abgebügelt, in Lügen verpackt. Und selbst nach dem Ende des Krieges führte Vorsicht die Feder“ (S. 168).

Ergänzt wird die Darstellung durch einen ausführlichen Anhang (S. 175-224) mit Tabellen, Statistiken und Karten, der auf der Auswertung der Patientenkartei im Historischen Archiv des Bezirkskrankenhauses Kaufbeuren und dem Krankenaktenbestand R 179 im Bundesarchiv basiert, unter anderem mit den Namen von Irseer „Euthanasie“-Opfern mit ausgewählten persönlichen Daten, den Aufnahmen in der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee 1941-1945, den aus Irsee stammenden Opfer der Gasmordaktion sowie den Irseer Opfer der dezentralen „Euthanasie“, die der Krankenschwester Pauline Kneissler (1900-1989) zugerechnet werden.

Insgesamt betrachtet gewährt das vorliegende Buch sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht tiefe Einblicke in das familiäre Gefüge von Patientinnen und Patienten der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Irsee, wobei die Angehörigen durch ausführliche Zitate immer wieder auch selbst zu Wort kommen. Die Veröffentlichung, der eine große Leserschaft wünscht, ist dabei umso bedeutender, als die Position der Angehörigen zwischen Ärzteschaft, Pflegepersonal und Verwaltung lange unbeachtet blieb.

Eine Rezension von Dr. Hubert Kolling


1 Vgl. https://www.kloster-irsee.de/bildung-kultur/publikationen [18.07.2023]. Mehrere der Werke hat der Rezensent ausführlich in „Geschichte der Pflege“ beziehungsweise „Geschichte der Gesundheitsberufe“ vorgestellt. Vgl. https://www.geschichte-der-gesundheitsberufe.info/content/news/rezensionen [18.07.2023]

2 Zu dem zuletzt genannten Werk vgl. die Besprechung des Rezensenten in: Geschichte der Pflege. Das Journal für historische Forschung der Pflege- und Gesundheitsberufe, 9. Jg., Ausgabe 2-2020, S. 155-157; online unter: In: https://www.pflege-wissenschaft.info/rezension_eintrag.php?document_id=12286 [30.09.2020].

Betty Rosenfeld – Zwischen Davidstern und roter Fahne (Biographie)

thumbnail UHL Betty Rosenfeldvon Michael Uhl

Schmetterling Verlag, Stuttgart, 2022, 672 Seiten, Hardcover, 39,80 €, ISBN 978-3-89657-036-6

 

Im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts setzte sich der in Stuttgart mit eigener Praxis als Praktischer Arzt und Nervenarzt tätige jüdische Arzt Dr. Gustav Feldmann (1872-1947) unermüdlich dafür ein, dass der Beruf der jüdischen Krankenschwester Anerkennung und weite Verbreitung fand. Hierzu hatte er sich in zahlreichen Veröffentlichungen sowohl mit der Bedeutung, den Anforderungen und dem Wesen der jüdischen Krankenpflege sowie der Stellung der Krankenpflegerinnen auseinandergesetzt als auch immer wieder die geleistete Arbeit der Vereine für jüdische Krankenpflegerinnen gewürdigt. So war es seinem maßgeblichen Engagement zu verdanken, dass die Stuttgarter Loge B’nai B’rith im April 1905 den Verein „Jüdisches Schwesternheim Stuttgart“ als ambulanter Pflegedienst gründete, wobei die Schwestern jüdische wie nichtjüdische Kranke in Stuttgart und Region sowie in Ulm und Ludwigsburg betreuten.

Zu den jungen Frauen, die während der Weimarer Republik eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Krankenpflegerin absolvierten, gehörte auch Betty Rosenfeld (1907-1942), die – im Stuttgarter Westen aufgewachsen – als eine von drei Töchtern einer bürgerlichen jüdischen Familie (der Vater war Kaufmann und Inhaber einer kleinen Putzmittelfabrik) entstammte. Nachdem sie ihre 1926 begonnene Ausbildung im (katholischen) Katharinenhospital Stuttgart im Oktober 1927 abgeschlossen hatte, arbeitete sie anschließend im Städtischen Krankenhaus Wiesbaden.

Über das tragische Schicksal dieser ungewöhnlichen und mutigen Frau, die 1942 von den Nationalsozialisten ermordet wurde, hat der Historiker Michael Uhl (Jg. 1971), der 2002 an der Universität Tübingen mit einer Dissertation zum Thema „Mythos Spanien. Das Erbe der Internationalen Brigaden in der DDR“ (Bonn 2004) promovierte, nun ein bewegendes Portrait vorgelegt. Bereits während seines Geschichtsstudiums war er im Militärarchiv der Universität von Salamanca – auf der Suche nach deutschen Freiwilligen der Internationalen Brigaden – in einem Aktenbündel auf ein vergilbtes Dokument der Krankenschwester „Betty Rosenfeld“ gestoßen, nichtsahnend, dass diese Unterlagen etliche Jahre später der Ausgangspunkt intensiver Quellenrecherchen in staatlichen und privaten Archiven in Deutschland, Frankreich, Spanien, Israel und den USA sowie Interviews mit Zeitzeugen sein würden.

Realisiert werden konnte das Vorhaben seit 2017 durch das „Betty-Rosenfeld-Projekt“ (https://www.die-anstifter.de/betty-rosenfeld-projekt/) des Stuttgarter Vereins „Die AnStiftter e. V. – InterCulturelle Initiativen“, zu dessen Aktivitäten unter anderem seit 2003 die jährliche Verleihung des mit 5.000 Euro dotierten „Stuttgarter Friedenspreises“ (https://stuttgarter-friedenspreis.de/) an Menschen und Projekte gehört, die sich in besonderer Weise für „Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität” einsetzen.

Zu der umfangreichen Veröffentlichung, die allein schon durch ihren opulenten Umfang von gut 670 Seiten aus dem sonst üblichen Rahmen vergleichbarer Arbeiten fällt, schreibt Michael Uhl im Vorwort: „Meine Beschreibungen von Situationen und Personen gehen auf alte Photos und Briefe zurück, die ich bei meinen Recherchen gefunden habe. Über so manches Dokument habe ich mir in Archiven lange den Kopf zerbrochen. Wenn ich beim Zusammensetzen des Tatsachen-Puzzles nicht weiterwusste, folgte ich dem Gebot der Wahrscheinlichkeit, im Zweifelsfall meinem eigenen Instinkt. So könnte es gewesen sein“ (S. 11).

Wie der Autor in seiner auf breiter Quellenbasis basierenden Darstellung zeigt, war Betty Rosenfeld schon in ihrer Jugend, die sie beim „Deutsch-jüdischen Wanderbund Kameraden“ und bei der „Demokratischen Jugend“ verbrachte, beseelt von hohen Idealen. Bald schon tippte sie für den kommunistischen Untergrund von Stuttgart Flugblätter gegen die neuen Machthaber in Berlin. Im Gegensatz zu anderen Sozialist*innen mit jüdischen Wurzeln blieb sie stets ihrem Glauben verbunden und trat nie aus ihrer Religionsgemeinschaft aus.

Seit der „Machtergreifung“ Hitlers am 30. Januar 1933 einer ständigen Bedrohung unterlegen, emigrierte Betty Rosenfeld Anfang Oktober 1935 mit ihren Schwestern nach Palästina, wo sie jedoch den antifaschistischen Impuls und die Gesinnungsgenossen, mit denen sie für „die Sache“ (S. 370) kämpfte, schmerzlich vermisste. Zunächst arbeitete sie wieder als Krankenschwester in einem Kinder- und Säuglingsheim, später dann in der Feldarbeit einer privaten Landwirtschaft mit genossenschaftlicher Verwaltung. Wenngleich sie hier vor den Nazis in Sicherheit war, verließ sie bereits nach zwei Jahren wieder Palästina und reiste auf einem Dampfer von Haifa nach Frankreich, und von da weiter nach Spanien, um sich den Internationalen Brigaden im Kampf gegen das faschistische Franco-Regime anzuschließen: „Sollte sie von Palästina aus tatenlos zusehen, wie sich auf der anderen Seite des Mittelmeers der Faschismus weiter ausbreitete? Sie hatte bei der Internationalen Arbeiterhilfe das ‚Solidaritätslied’ gesungen. Die Stunde war gekommen, Worte in Taten umzusetzen. Solidarität mit Spanien tat Not“ (S. 265).

Nun arbeitete Betty Rosenfeld wieder als Krankenschwester, im Sanitätsdienst der Brigaden, in den Krankenhäusern von Murcia und Martaró, sowie in den Feldlazaretten. „Beim Verbandswechsel wurde Betty buchstäblich hautnah mit den Schrecken des Krieges konfrontiert. Die Wunden und Entstellungen waren mit den Verletzungen, die sie an den Spitälern von Wiesbaden und Stuttgart kennengelernt hatte, kaum zu vergleichen“ (S. 290).

Während Betty Rosenfeld im März 1938 den aus Leipzig stammenden Brigadisten Sally Wittelson (1907-1942) geheiratet hatte, reiste sie im Juli 1938 nach Paris aus, um ihre Schwester Ilse noch einmal zu treffen, die von dort aus nach Amerika auswandern wollte. Zurück nach Spanien konnte sie jetzt nicht mehr, da die Grenzen zwischenzeitlich gesperrt wurden. Nun begann für Betty Rosenfeld eine längere Odyssee als unerwünschter Flüchtling durch Frankreich. Im Juni 1939 wurde sie schließlich von der französischen Polizei verhaftet und 1942 – nach mehrjähriger Internierung hinter Stacheldraht – im Alter von 35 Jahren mit weiteren 1.000 Frauen und Männern in Güterwagen nach Ausschwitz-Birkenau deportiert und am 9. September 1942, kurz nach dem Eintreffen des Zuges, ermordet.

Nachdem im Jahre 2006 in Stuttgart in der Breitscheidstraße 35 drei Stolpersteine für die Familie Rosenfeld verlegt wurden, darunter auch einer Betty Rosenfeld (https://www.stolpersteine-stuttgart.de/biografien/theresia-betty-und-charlotte-rosenfeld-breitscheidstr-35/), ist es erfreulich und sehr zu begrüßen, dass nun auch eine ausführliche Veröffentlichung vorliegt, in der – vor dem Hintergrund der zeitgenössischen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen – das Leben und Wirken sowie tragische Schicksal von Betty Rosenfeld detailreich nachgezeichnet und gewürdigt wird. Das spannend zu lesende Werk, das zuweilen einer Familienbiographie gleichkommt, beschränkt sich bei weitem nicht nur auf biographische Angaben; vielmehr erfährt die Leserschaft auch viele neue Erkenntnisse und wertvolle Informationen zur jüdischen Pflegegeschichte, über den Alltag des jüdischen Lebens in Deutschland sowie die politischen Entwicklungen in Deutschland, Spanien und Frankreich während der NS-Zeit. Selbstredend, dass die mit wissenschaftlichem Anspruch verfasste Darstellung, die durch eine Vielzahl von Schwarzweiß- und Farbabbildungen beziehungsweise Dokumenten bereichert wird, unter anderem einen soliden Anmerkungsapparat, ein Verzeichnis der Quellenangaben, ein Bildnachweis sowie ein Personenregister und Abkürzungsverzeichnis (S. 593-672) enthält.

Dem vorliegenden Buch von Michael Uhl ist weit über die Pflege- und Gesundheitsberufe hinaus eine große Leserschaft umso mehr zu wünschen, als heute die Angriffe auf die Demokratie wieder zu nehmen, nicht nur in Ungarn, Polen oder der Türkei. Von daher gilt es, an Schicksale wie das von Betty Rosenfeld zu erinnern, Brücken ins Jetzt zu schlagen, als Aufruf für Menschenrechte, als Hilferuf zur Solidarität mit jenen, die heute verfolgt werden.

Eine Rezension von Dr. Hubert Kolling

Die Pflegerinnen der hessischen Landesheilanstalten in der Zeit des Nationalsozialismus

thumbnail ROTH Die Pflegerinnenvon Jamila Aiyana Roth

university press, Kassel, 2022, 449 Seiten, 49,00 €, ISBN 978-3-7376-0986-9

 

Über die Geschichte der Krankenpflege während der Zeit des Nationalsozialismus gibt es bisher nur wenig fundierte Regionalstudien. Dass nun eine Untersuchung über „Die Pflegerinnen der hessischen Landesheilanstalten in der Zeit des Nationalsozialismus“ vorliegt ist umso erfreulicher, als Hessen mit über 20.000 Mordopfern ein Zentrum der „Euthanasie“-Verbrechen während der NS-Zeit war. Die hier vorzustellende Arbeit ist die vom Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel 2020 angenommene Dissertation der Historikerin Jamila Aiyana Roth, die sie im Rahmen einer von der „Stiftung der Deutschen Wirtschaft“ geförderten Promotion verfasste. Darin geht sie, eine in der historischen Pflegeforschung bestehende Forschungslücke aufgreifend, insbesondere der Frage nach, welche Rolle die Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderung im Arbeitsalltag der pflegenden Frauen in dieser Zeit spielte und wie die in der Obhut von Pflegerinnen stehenden Menschen durch die Hand von Pflegerinnen ermordet wurden.

Die Untersuchung, bei der es sich um die überarbeitete und erweiterte Version ihrer im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien im Fach Geschichte an der Universität Kassel vorgelegten Wissenschaftlichen Hausarbeit „Die Pflegerinnen der Landesheilanstalt Merxhausen in der Zeit des Nationalsozialismus“ (Kassel 2015) handelt, erscheint im Verlag „kassel university press“ (kup), dem Eigenverlag der Universität Kassel, der qualitätsgeprüfte wissenschaftliche Publikationen von Kasseler Forschenden veröffentlicht; neben (kostenpflichtigen) gedruckten Exemplaren auch (kostenfrei) Open Access, im vorliegenden Fall unter: https://kobra.uni-kassel.de/handle/123456789/14249.

Für ihr Forschungsprojekt hat die Autorin aus den historischen Landesteilen des heutigen Bundeslandes Hessen jeweils zwei Anstalten ausgewählt: Die Landesheil- und Pflegeanstalten Gießen und das Philippshospital für den Volksstaat Hessen, die Landesheilanstalten Merxhausen und Marburg für den Regierungsbezirk Kassel der Provinz Hessen-Nassau sowie die Landesheilanstalten Eichberg und Hadamar für den Regierungsbezirk Wiesbaden derselben Provinz. Während darunter jeweils eine Anstalt aus ländlichen Gebieten und aus einem urbanen Gebiet Berücksichtigung fanden, wählte sie die beiden Tötungsanstalten Hadamar und Eichberg aufgrund ihrer Funktion aus.

In ihrer Darstellung stützt sich Jamila Aiyana Roth auf umfangreiche Literatur, zeitgenössische Fachzeitschriften und vor allem Archivalien aus verschiedenen Archiven. Zu nennen sind hier zunächst einmal die entsprechenden Akten der Landesheilanstalten Merxhausen, Marburg, Gießen, Hadamar, Eichberg und des Philippshospitals, die im Archiv des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen in den Beständen 10 (Eichberg), 11 (Gießen), 12 (Hadamar), 16 (Marburg), 17 (Merxhausen) und 18 (Philippshospital) erfasst sind. Neben Sachakten, die dezidierte Auskünfte über Dienstanweisungen, Arbeitszeiten, Besoldung des Pflegepersonals, Informationen zur Anstaltsbibliothek, Filme, Festlichkeiten und Besuche, Belegungsstatistiken, Dokumente der Geschäftsführung und dergleichen geben, nahm sie auch die zahlreichen Personal- und Versorgungsakten der einzelnen ehemaligen Mitarbeiterinnen (Bestand 100) in den Blick. Darüber hinaus wertete die Autorin die Prozessakten der hessischen Nachkriegsprozesse aus, die heute im Hessischen Landesarchiv (Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden) lagern. Weitere für ihr Thema relevante Archivalien konnte sie im Bundesarchiv Berlin, im Landesarchiv Berlin, im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt und im Stadtarchiv Gießen in Augenschein nehmen.

Die Studie beziehungsweise das vorliegende Buch, das dem Rezensenten lediglich in digitalisierter Form zur Verfügung gestellt wurde, umfasst vier Teile, die einschließlich Vorwort (S. 10) und Einleitung (S. 12-47) insgesamt 12 Kapitel umfassen, die ihrerseits in zahlreiche Unterkapitel untergliedert sind. Einleitend weist Jamila Aiyana Roth darauf hin, dass die Anstalten auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Hessen in hohem Maße an dem Programm der Krankenmorde beteiligt waren: „In den zahlreichen Anstalten der hessischen Gebiete wurden Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen gezielt getötet“ (S. 14). Die Landesheilanstalt Hadamar habe dabei als überregionales Tötungszentrum reichsweit eine zentrale Rolle gespielt. Die Pflegerinnen der Anstalten seien an der Durchführung dieser Verbrechen in unterschiedlicher Weise beteiligt gewesen. Ohne ihre Zuarbeit seien diese Taten nicht möglich gewesen, weil sie für die konkrete Ausführung der Mordpolitik verantwortlich waren. Demnach bereiteten die Pflegerinnen die Patientinnen für die Abreise in die Zwischen- und Tötungsanstalten vor, begleiteten sie teilweise dorthin und verabreichten die tödlichen Medikamente.

Vor diesem Hintergrund geht die Autorin in ihrer Untersuchung der leitenden Frage nach, „welche Rolle die Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen im Arbeitsalltag der pflegenden Frauen in den heute hessischen Landesheilanstalten in dieser Zeit spielte, und wie diese vor Gericht nach 1945 ihre Vergangenheit so reflektierten und deuteten, dass daraus ein ‚sinnvolles‘ und ‚gutes‘ Leben wurde“ (S. 15). Darüber hinaus untersucht sie, wie die Pflegerinnen ihr Verhalten während der Verbrechen in den Gerichtsverfahren nach 1945 rechtfertigten und welche Bedeutung ihr Geschlecht sowie die zeitgenössischen Vorstellungen hiervon für die Rechtsprechung hatten.

Um die Lebenssituation der Pflegerinnen nachvollziehen zu können, untersucht Jamila Aiyana Roth zunächst die Rahmenbedingungen wie etwa Gehalt, Pension, Urlaub, Kost und Logis, Ausbildung der Pflegerinnen sowie ihre Dienstkleidung als gemeinschaftsstiftendes Instrument. Zugleich erhebt sie zum Arbeitsalltag der Pflegerinnen einige kollektive Daten, wie z. B. Eintritts- und Austrittsalter, Konfession, Familienstand, Einzugsbereiche der einzelnen Anstalten sowie die soziale Stellung der Herkunftsfamilie, wobei sie die Karrierewege von Oberpflegerinnen gesondert analysiert. In diesem Zusammenhang schaut sie auch auf die Zugehörigkeit zu NS-Organisationen und deren Auswirkung auf die „Karriere“ der Pflegerinnen, geht den Auswirkungen der allgemeinen Extremsituation in den Anstalten auf die Gesundheit der Pflegerinnen und dem Umgang mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen im Pflegepersonal nach und untersucht, wie sich die Pflegerinnen untereinander und im Hinblick auf Geschlechterhierarchien verhielten: Wie wurde mit Streitigkeiten umgegangen? Wie wirkte sich die Lebensmittelknappheit während des Krieges auf die Situation der weiblichen Pflegenden aus?

Abgesehen von der Frage nach dem Umgang mit Mutterschaft unter verheirateten und unverheirateten Pflegerinnen nimmt die Autorin auch die Anforderungen an die Pflegerinnen vonseiten der nationalsozialistischen Gesellschaft, aber auch von den Anstalten selbst in den Blick. Außerdem betrachtet sie, welches Selbstbild und Selbstverständnis die Pflegerinnen hatten, weil dies einen Einblick in Handlungsmuster und Einstellungen ermöglicht. Neben den Netzwerken der einzelnen hessischen Anstalten und deren Verbindungen mit der sogenannten T4-Zentrale in Berlin, geht sie auch der Frage nach den Unterschieden unter dem weiblichen Pflegepersonal in den einzelnen hessischen Anstalten in ländlichen oder urbanen Gebieten nach, analysiert die Auswirkungen der unterschiedlichen Funktionen der einzelnen Anstalten als sogenannte „Zwischenanstalten“ oder „Tötungsanstalten“ und zeigt die konkrete Beteiligung der Pflegerinnen an den dort verübten Verbrechen auf.

Um die Frage nach dem Einfluss der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik auf den Arbeitsalltag der Pflegerinnen in den hessischen Landesheilanstalten beantworten zu können, beleuchtet Jamila Aiyana Roth zunächst in Kapitel 3 die Geschichte der ausgewählten hessischen Landesheilanstalten vor und nach 1933, wobei sie insbesondere ihre Organisation und Trägerschaft, ihre Lage, ihren Bau und ihre Ausstattung vorstellt (S. 48-95).

Im anschließenden Kapitel 4 über „Die Geschichte der Pflege und ihre besonderen Rahmenbedingungen in der Zeit des Nationalsozialismus“ (S. 97-123) betrachtet die Autorin unter anderem die Psychiatrischen Einrichtungen im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, wobei sie auch nach der Bedeutung von Eugenik und Rassenhygiene für das Pflegepersonal fragt und auf die Kranken und ihre Wege in die Landesheilanstalten sowie ihre medizinische Behandlung einschließlich der zeitgenössischen Arbeitstherapie schaut.

Die Pflegerinnen der hessischen Landesheilanstalten waren an der „Euthanasie“ und den Zwangssterilisationen „aktiv beteiligt“. Sie hatten, wie Jamila Aiyana Roth etwa an Hand der Prüfungsantworten in den Personalakten zeigen kann, „das eugenische und ‚rassenhygienische‘ Gedankengut der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik verinnerlicht und handelten in der Mehrheit dementsprechend.“ Eugenik und „Rassenhygiene“ waren demnach „Grundpfeiler des Krankheitsverständnisses der Pflegerinnen, wenn sie auch in wenigen Einzelfällen selbst Opfer dieses Denkens und der damit verbundenen Politik wurden, wenn sie sich nicht erwartungsgemäß verhielten oder auffällig wurden. Die Theorien der Eugenik und ‚Rassenhygiene‘ lieferten dem Pflegepersonal eine scheinbar wissenschaftliche Legitimation für dessen Umgang mit den Kranken. Zugleich diente dieses Gedankengut als Besänftigung für das eigene schlechte Gewissen“ (S. 103).

Nach 1945 seien, so die Autorin, nur wenige der Pflegerinnen (und der Pfleger) vor Gericht gestellt und noch weniger verurteilt worden. So vertrat beispielsweise am 28. Januar 1948 das Frankfurter Schwurgericht über sechs Pflegekräfte, die unter anderem in den Tötungsanstalten Grafeneck und Hadamar gearbeitet hatten, die Ansicht, sie hätten „lange Jahre, teilweise Jahrzehnte ihres Lebens dem Dienst in der Krankenpflege gewidmet, insbesondere in der besonders undankbaren Irrenpflege […]. Der Staat, dessen Propaganda sie jahrelang ausgesetzt gewesen waren, verlangte von ihnen, Unrecht zu tun. Ihre ärztlichen Vorgesetzten [...] gingen ihnen auf dem Weg des Unrechts voran“ (S. 122).

In Kapitel 5 betrachtet Jamila Aiyana Roth die spezifischen Rahmenbedingungen, denen die Pflegerinnen in den hessischen Landesheilanstalten im Nationalsozialismus ausgesetzt waren (S. 124-235), wobei die Gleichschaltung der Pflegeorganisationen und die Veränderungen in der Personalverwaltung des Pflegepersonals eine besondere Rolle spielten. Während die Krankenpflegegewerkschaften zerschlagen und die Krankenpflege „arisiert“ wurde, habe die NS-Schwesternschaft die „Elite der Deutschen Schwestern“ gebildet. Zugleich habe die „Entkirchlichung der Pflege“ eine Stärkung des staatlichen Einflusses auf die Anstalten zur Folge gehabt, indem die staatlichen Pflegerinnen – im Gegensatz zu den konfessionellen Pflegerinnen – nur dem NS-Staat verpflichtet waren und weniger durch die Kirchen beeinflusst wurden, was „die Bereitschaft zur Durchführung der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik und den Krankenmorden“ (S. 129) erhöhte.

Anhand der Hausordnungen der Landesheilanstalten und deren Bedeutung für den Pflegealltag zeigt die Autorin sodann, welche Macht die jeweiligen Direktoren der einzelnen Anstalten innehatten: „Sie hatten faktisch die Entscheidungsmacht über jegliche Fragen aller Lebensbereiche. Sie setzten den Tagesrhythmus fest, entschieden über die Art der Arbeit und ferner, ob und in welchem Umfang Freizeit gewährt wurde. Die Direktoren waren zudem über sämtliche Vorgänge innerhalb der Anstalt gut unterrichtet und herrschten, einem Diktator gleich, über ihre Anstalt und deren Bewohner“ (S. 137).

Das Verhältnis der Pflegerinnen zum Direktor und zu den Ärzten war laut Jamila Aiyana Roth „ein patriarchalisches und durch Abhängigkeit geprägtes“ (S. 150). Bereits in der Ausbildung der Pflegerinnen sei „der bedingungslose Gehorsam gegenüber den Ärzten systematisch verankert“ (S. 153) gewesen – und zwar mit fatalen Folgen: „Die berufliche Pflicht zur ‚kritiklosen Unterordnung‘ und ‚Fügsamkeit‘ und bei manchen wohl auch die Begierde, selbst über eine ähnlich große Macht zu verfügen, wie sie sonst Ärztinnen und Ärzten zukam, machte diese im Gehorsam geschulten Pflegepersonen zu unentbehrlichen Vollstreckern ärztlich angeordneter Tötungsaufträge“ (S. 154). Hinzu sei die Tatsache gekommen, dass es sich bei den Ärzten um Männer handelte und die Pflegerinnen ihnen allein aufgrund dessen gesellschaftlich gesehen unterlegen waren.

Unterdessen waren die Anforderungen, die der alltägliche Dienst in den Landesheilanstalten an die Pflegerinnen stellte, „anspruchsvoll“ (S. 160). So mussten sie nicht nur lange Arbeitstage mit wenig Urlaub und Erholungsmöglichkeiten dulden, sondern auch schwere körperliche Arbeit leisten. Dabei waren die Pflegerinnen der Landesheilanstalten, laut der NS-Propaganda, „politische Soldaten“ im Kampf um die Gesundheit des deutschen Volkskörpers. Die Aussagen in den Nachkriegsprozessen zeigten, so die Autorin, „dass sich die Pflegerinnen in erster Linie als Arbeitnehmerinnen sahen oder im Falle der Oberpflegerinnen noch mehr als Beamte, die ihre Dienstpflicht versahen und ihren Vorgesetzten Gehorsam leisteten“ (S. 182). Ihr Privatleben in den Anstalten unterlag einer Vielzahl von Vorschriften und Regulierungen. So ist von der Landesheilanstalt Hadamar überliefert, dass besonders zu Anfang der ersten Tötungsphase die Beteiligten „militärischen Gepflogenheiten“ unterworfen wurden, um sie einzuschüchtern und im Mordbetrieb Gruppendruck zu erzeugen“ (217).

Wie Jamila Aiyana Roth im Kapitel 6 zeigt, in dem sie anhand der Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen die Arbeitsbedingungen und den Pflegealltag der Pflegerinnen in den hessischen Landesheilanstalten in der NS-Zeit untersucht (S. 236-267), diente der Alltag in den Tötungsanstalten der Aufrechterhaltung des Anstalts- und somit des Tötungsbetriebes: „Die Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten gegen Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen war gelebter Pflegealltag in diesen Einrichtungen“ (S. 267).

In Kapitel 7 stellt die Autorin Fallstudien zu den Pflegerinnen der Landesheilanstalten vor um zu verdeutlichen, wie sich die Rahmenbedingungen und die Arbeitsbedingungen auf den Alltag der Pflegerinnen auswirkten (S. 268-313). Zu der anonymen Datenmasse des Sozialprofils und der statistischen Erhebungen treten somit konkrete Einzelschicksale, die die Arbeit und das Leben in den Anstalten näher beleuchten. Die ausgewählten Pflegerinnen stellen dabei insofern eine Besonderheit dar, als ihre Personal- und Versorgungsakten aufgrund besonderer Vorkommnisse ungewöhnlich umfangreich überliefert sind.

Nach den Ausführungen von Jamila Aiyana Roth in Kapitel 8, in dem sie sich mit der „Aktion T4“ sowie der zweiten Phase der NS-„Euthanasie“ in den hessischen Landesheilanstalten beschäftigt (S. 314-320), spielte das Pflegepersonal eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Krankenmorde im Rahmen der „Aktion T4“. Das Pflegepersonal war demnach sowohl in das Ausfüllen der „T4“-Meldebögen mit einbezogen, bereitete die Kranken auf die Verlegung vor, half beim Abtransport mit den „grauen Bussen“ und begleitete Transporte in die Zwischenanstalten. Demgegenüber wurde „organisierter pflegerischer Widerstand in den untersuchten hessischen Landesheilanstalten bei den Pflegerinnen nicht gefunden“ (S. 318).

Während die Autorin in Kapitel 9 die Entnazifizierung des Personals sowie dessen Kontinuitäten (S. 322-332) betrachtet, beleuchtet sie in Kapitel 10 die Krankenmorde im Spiegel der Nachkriegsprozesse (S. 333-362). Das Lesen der Spruchkammer- und Nachkriegsprozessakten habe dabei bei ihr den Eindruck erweckt, dass es sich bei den Pflegerinnen der untersuchten hessischen Landesheilanstalten „durchweg mehr um Opportunistinnen und Mitläuferinnen gehandelt hat als um überzeugte Nationalsozialistinnen“ (S. 331). Die Frauen hätten versucht, sich nach dem Krieg so gut wie möglich zu entlasten. Was die Krankenmorde betrifft, so seien einige wenige Pflegerinnen ihrer Auffassung von der Rechtmäßigkeit dieser Morde selbst vor Gericht treu geblieben. 

Wie die Ausführungen von Jamila Aiyana Roth belegen, waren im Gesundheits- und Fürsorgebereich Frauen unter anderem in führenden Positionen maßgeblich an den Krankenmorden und Zwangssterilisierungen beteiligt. Diese hätten dabei nicht aus Sadismus, Lust oder anderen niederen Beweggründen getötet, sondern aus „Nächstenliebe“, „Mitleid“ und „Medizinischer Notwendigkeit“ (S. 358), also gemäß vermeintlich typisch weiblicher Eigenschaften. Aus heutiger Sicht könne darüber diskutiert werden, ob alle beteiligten Pflegerinnen Täterinnen sind, da sie Teil der Tötungsmaschinerie waren und von den Morden Kenntnis hatten. Des Weiteren bleibe zu fragen, ob sich Pflegerinnen für die Begleitung der Krankentransporte in die Tötungs- und Zwischenanstalten verantworten müssten.

Während die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) 2010 in einer Gedenkveranstaltung der Opfer der Psychiatrie im Nationalsozialismus gedachte, beklagt die Autorin in ihrem „Ausblick“ in Kapitel 11 (S. 363-371) zu Recht, dass es eine vergleichbare Aktion der Sühne und des Gedenkens von deutschen Pflegeverbänden bis heute nicht gibt. Nach einem kurzen Überblick über Angebote der Gedenkstätten und Museen geht Jamila Aiyana Roth der Frage nach, welche Rolle die NS-Vergangenheit in der heutigen Pflegeausbildung spielt. Da die Krankenmorde der Nationalsozialisten kein verpflichtender Unterrichtsinhalt in der Ausbildung heutiger Pfleger*innen ist sei anzunehmen, dass einige Pflegekräfte nur unzureichend über diesen Aspekt der Pflegegeschichte informiert sind. Angesichts dieser Tatsachen und in Hinblick auf die Prävention gelte es zu diskutieren, „ob eine verpflichtende Beschäftigung mit dem NS-Krankenmord in der Pflegeausbildung nicht angemessen wäre“ (S. 368). 

In ihrem „Fazit“ in Kapitel 12 (S. 373-394) weist die Autorin zunächst darauf hin, dass zwar zahlreiche Publikationen zu den einzelnen Anstalten des heutigen Bundeslandes Hessen in der Zeit des Nationalsozialismus vorliegen, aber Untersuchungen zum Pflegepersonal in den Landesheilanstalten zu dieser Zeit, die diese als eine soziale Gruppe auffassen, bisher fehlten, ebenso wie eine Kollektivbiographie der Pflegerinnen. Die Untersuchung der Rolle der Pflegerinnen bei den Zwangssterilisationen und Morden habe gezeigt, wie aus vermeintlich ganz normalen, unbescholtenen Bürgerinnen Mörderinnen und deren Helferinnen beziehungsweise Mitwisserinnen werden konnten. Dabei hätten die Pflegerinnen selbst in der Extremsituation der Krankenmorde bis zu einem gewissen Punkt durchaus die Macht gehabt, ihre Pfleglinge vor der Vernichtung zu schützen. Der Beruf der „Irrenpflegerin“ sei zwar mit wenig Ansehen verbunden gewesen, aber dennoch für die Frauen, die ihn ausübten, eine finanziell attraktive Alternative zur Tätigkeit als Haushaltshilfe oder in der Landwirtschaft. Die Tötungsanstalten hätten zudem eine „Sonderzulage“ gezahlt.

Mithilfe der Gleichschaltung und der politischen Säuberung des Pflegepersonals wurde, so Jamila Aiyana Roth, ein Heer williger „politischer Soldaten“ im Gesundheitsbereich geschaffen, das zudem mit der entsprechenden NS-Gesundheitspropaganda versorgt und motiviert wurde. Aufgrund ihrer Untersuchung und die dadurch gewonnenen Erkenntnisse könne sie das gängige Bild der Forschung von „gänzlich hörigen Pflegerinnen in den Landesheilanstalten“ (S. 377) unterstreichen. Die Mehrheit der Pflegenden habe, so die Autorin, ihren Dienst nach Vorschrift getan, selbst wenn dieser Dienst in der Tötung von Kranken bestand: „Sie vertrauten auf die Verantwortung der ihnen vorgesetzten Ärzte und fürchteten negative Konsequenzen bei Ungehorsam oder Verweigerung. Die Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten spielte dabei eine wesentliche Rolle“ (S. 380). Darüber hinaus habe das mangelnde Pflegeethos der Pflegerinnen in den Landesheilanstalten die Gräueltaten begünstigt.

Nach dem Krieg hätten sich die des Mordes angeklagten Frauen vor Gericht vielfach auf einen angeblichen „Befehlsnotstand“ und ihre für diese Zeit übliche Erziehung zum Gehorsam berufen. Zudem hätten sie häufig die Furcht vor Bestrafungen bei Arbeitsverweigerung und Kritik zu ihrer Verteidigung ins Feld geführt. Für Jamila Aiyana Roth handelt es sich bei den Pflegerinnen jedoch nicht um Opfer, da sie die Möglichkeit hatten, den Beruf zu wechseln, sich zu verweigern oder zumindest Kritik zu üben. Anstatt Widerstand zu leisten, hätten sie sich jedoch „für Opportunismus und Hörigkeit“ (S. 391) entschieden.

Ergänzt wird die umfangreiche Darstellung durch ein Quellen- und Literaturverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen (S. 395-449). Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass das „Biographische Lexikon zur Pflegegeschichte. Who was who in nursing history“ nicht nur, wie angegeben, von 1997 bis 2012 in sechs Bänden erschien, sondern auch in den Jahren danach – seit 2022 liegt der 10. Band vor. Warum in der mit einem ausführlichen Anmerkungsapparat ausgestatteten Arbeit lediglich bei Karl Wickel (1870-1949) auf den entsprechenden Beitrag in dem besagten Lexikon verwiesen wird, nicht aber auch bei den namentlich im Text erwähnten Personen Konrad Alt (1861-1922), Valentin Falthauser (1876-1961), Agnes Karll (1868-1927), Sylvelyn Hähner-Rombach (1959-2019), Hilde Steppe (1947-1999), Anna Bertha Königsegg (1883-1948), Maria Restitutia (Helene Kafka) (1894-1943), Gertrud Scholtz-Klink (1902-1999) und Ludwig Scholz (1968-1918) ist unverständlich. In jedem Fall hätte man sich in einer pflegehistorischen Arbeit Hinweise auf die betreffenden Beiträge im „Biographischen Lexikon zur Pflegegeschichte“ über die genannten, an den „Euthanasie“-Verbrechen unmittelbar beteiligten Pflegepersonen Katharina (Käte) Gumbmann (1898-1985), Irmgard Huber (1901-1974), Heinrich Ruoff (1887-1946), Helene Schürg (1904-1975), Karl Willig (1894-1946) und Minna Zachow (1893-1977) gewünscht, zumal sich dort auch Angaben zu deren Wirken nach der NS-Zeit bis zu ihrem Tod finden.

Sieht man hiervon einmal ab, hat Jamila Aiyana Roth insgesamt betrachtet mit der vorliegenden Studie einen wichtigen Beitrag zur Frauen- und Gendergeschichte geleistet, ebenso wie zur Forschung über die NS-„Euthanasie“ und zur Generationengeschichte. Im Hinblick auf die Geschichte der Krankenpflege reicht die Bedeutung ihrer Arbeit, der eine große Leserschaft vor allem unter den Pflegepersonen zu wünschen ist, weit über Hessen und die untersuchten Anstalten hinaus. In den entsprechenden Ausbildungseinrichtungen und Studiengängen sollte die Veröffentlichung zur Pflichtlektüre gehören.

Eine Rezension von Dr. Hubert Kolling