Stolze - Verdacht Demenz

Stolze
 
Stolze, Cornelia
Verdacht Demenz
Fehldiagnosen verhindern, Ursachen klären – und wieder gesund werden
Herder Verlag Freiburg, 2016, 331 S., 24,99 €, ISBN-13: 978-3451613883

Die Thematik Demenz wird seit einigen Jahren teils sehr kontrovers diskutiert. Ist Demenz eine Krankheit oder eine bloße Alterserscheinung? Ist die Demenz vom Alzheimertyp vermeidbar, heilbar oder nicht? Die Autorin, eine Diplom-Biologin und Wissenschaftsjournalistin, hat mit ihrem Buch „Vergiss Alzheimer. Die Wahrheit über eine Krankheit, die keine ist“ im Jahr 2011 für Furore gesorgt, indem sie die These aufstellte, dass Alzheimer ein bloßes Phantom oder Konstrukt sei, denn die diagnostizierten Demenzsymptome hätten letztlich andere, teils organische Ursachen.

In dem vorliegenden Buch nun beschreibt Cornelia Stolze zu Beginn recht ausführlich kognitive Minderleistungen und andere Krankheitssymptome des Demenzsyndroms (u. a. Fehlhandlungen, Wahrnehmungsstörungen, Halluzinationen, Harninkontinenz und Verwirrtheitszustände), um im Anschluss 17 verschiedene Ursachen für Gedächtnisstörungen und Demenz aufzuführen (u. a. Vollnarkose, Hirnverletzungen durch Unfälle, Normaldruckhydrozephalus, Dehydrierung, Schlaganfall, Unterzuckerung bei Diabetes, Vitaminmangel, Medikamentennebenwirkung, Vergiftung durch Schadstoffe). Die Autorin nennt dann die „elf besten Rezepte“ zur geistigen Fitness zwecks Vermeidung kognitiver Einbußen und Demenzen, vom guten Schlaf über Vermeidung von Bluthochdruck bis hin zur Gewichtsreduktion und maßvollem Alkoholgenuss. Zum Schluss werden Tipps und Hinweise für den Fall gegeben, falls es sich nun doch um eine Demenz handeln sollte (Beratungsangebote, Pflegestützpunkte, Warnung vor getarnter Pharmawerbung und rechtliche Aspekte wie die Patienten- und Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht).

Kritisch muss angefügt werden, dass es die Autorin versäumt hat, überblickhaft Wesentliches über Demenzen wie Demenzformen, Krankheitsverlauf (stadienbezogene Symptomatik) und Pflege und Betreuung darzustellen. Diese Basisinformationen hätten die Erfassung und Einordnung der von ihr angeführten Symptome erleichtert im Sinne der Unterscheidung in primäre und sekundäre Demenzen und damit zugleich in organische und hirnorganische Ursachen der Demenzen. Positiv kann jedoch angeführt werden, dass es Cornelia Stolze gelungen ist, die teils recht fachspezifischen Sachverhalte sehr allgemeinverständlich dargestellt zu haben. Der Autorin geht es vorrangig um die Vermeidung von Fehldiagnosen im Bereich Demenz, die leider doch recht oft gestellt werden. In diesem Kontext kann konstatiert werden, dass hier ein praxisnaher Ratgeberband vorliegt.
 
Eine Rezension von Sven Lind

Menschen mit Demenz

Menschen mit Demenz1
 
Schilder, M. und E. Philipp-Metzen
Ein interdisziplinäres Praxisbuch: Pflege, Betreuung, Anleitung von Angehörigen
Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2018, 264 S., 25,99 €, ISBN 978-3-17-025747-4
 
 
Der Autor des vorliegenden Buches ist Pflegewissenschaftler, die Autorin Sozialpädagogin. Beiden lehren an Fachhochschulen. Sie verfügen damit über eine ideale Kombination aus langjähriger praktischer Erfahrung in der Altenarbeit (speziell auch im Umgang bei Menschen mit Demenz) sowie über theoretisch-wissenschaftliche Qualifikationen. Von daher ist die Reihe „Pflegepraxis“ ein geeigneter Ort, um diese Publikation einem größeren (Fach)-Publikum bekannt zu machen. Das zentrale Anliegen – die Vermittlung von Demenzkompetenz insbesondere bei Fachpersonen und Betreuungspersonal in der ambulanten Pflege – wird in neun Kapiteln eingelöst.
 
 
Nach kurzer Einleitung und konzentriertem Überblick über die Demenz als Krankheit (unter Beachtung der Kritik am biomedizinischen Verständnis von Demenz) geht es im dritten Kapitel um die Grundlagen der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz. Im Vordergrund steht hier zunächst nicht die Praxis selbst, sondern eine pflegetheoretische Basis. Diesbezüglich wird vor allem der personenzentrierte Ansatz von Kitwood skizziert, ebenfalls das in Deutschland bekannte Betreuungsmodell von van der Kooij. In diesem Kapitel werden auch die pflegepraktischen Aspekte angesprochen, u.a. der Pflegeprozess, die entsprechenden Assessments sowie die (Pflege)-Dokumentation.
Das sich anschließende Kapitel 4 informiert über rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Pflege- und Betreuungsarbeit. Notwendigerweise wird hier auf die Regelungen des SGB XI und ausgewählte Aspekte des Qualitätsmanagements mittels Expertenstandards eingegangen.
 
 
Die Kapitel 5 und 6 stellen einzelne Strategien der Pflege und Betreuung dar. Im Zentrum stehen Kommunikation, Aktivierung, herausforderndes Verhalten, Mobilitätsförderung; die Vor- und Nachteile von verschiedenen Settings – von der ambulanten Pflege über die stationären Betreuung (hier auch die Pflegeoasen) bis hin zum Krankenhaus – werden diskutiert. Auch hier imponiert der abwägende und kritische Blick der Verfasser. Dies wird z.B. deutlich, wenn auf den Forschungsstand zur Validation (oder Integrationen Validation nach Richard) eingegangen wird. Trotz der Popularität dieser Modelle in der Praxis ist die wissenschaftliche Befundlage defizitär, und es liegen bereits ambivalente Ergebnisse zum Einsatz dieser Verfahren vor.
 
 
Das Kapitel 7 geht ausführlich auf die Situation von pflegenden Angehörigen ein, wobei auch hier differenziert argumentiert wird. Dies wird u.a. daran deutlich, dass verschiedene Typen (und Engagements) von pflegenden Angehörigen unterschieden werden. Auch an dieses Kapitel schließen sich rechtliche Grundlagen an (Kapitel 8), die insbesondere Aspekte der Beratung, Schulung und Fortbildung der entsprechenden Klientel im Blick haben. Kapitel 9 verwundert zunächst in der Schwerpunktsetzung auf Gewalt in der Familienpflege (bei Menschen mit Demenz). Wenn man sich aber vor Augen führt, dass hinter verschlossenen Türen mittlerweile ein erhebliches Gewaltpotential schlummert und nicht zuletzt aufgrund von Überlastungsphänomen Grenzüberschreitungen keine Seltenheit mehr sind, sind Hinweise zu Früherkennung und Gewaltprävention im häuslichen Bereich notwendig.
 
 
Abschließend: Das Buch ist ein Gewinn, und zwar deswegen, weil es nicht die Machbarkeitslogiken der Praxis affirmativ bedient, sondern einerseits theoretisch-konzeptionelle Grundlagen einer guten Pflege vorstellt und andererseits die praktischen Konsequenzen für professionelles Handeln auf dem Stand der Forschung vorstellt. Dabei ist der interdisziplinäre Blick für das Feld hilfreich. Denn Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz ist immer eine multi- und interdisziplinäre Aufgabe. Die Pflege ist hier zentral gefordert, aber eben in der Zusammenarbeit mit Medizin, Sozialarbeit und anderen Professionen. Hierfür ein Bewusstsein geweckt zu haben, ist nicht das schlechteste Verdienst dieser Publikation, die sowohl bei der Fachpflege, bei Betreuungspersonal, bei Angehörigen wie auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von pflegebezogen Berufsgruppen zum Einsatz kommen sollte. Ich wünsche dem Buch eine große Resonanz und freue mich, wenn es sowohl an den Hochschulen wie auch in der Praxis positiv aufgenommen wird.
 
 
Eine Rezension von Univ.-Prof. Dr. Hermann Brandenburg

Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z - Mai 2018

Böhme

Böhme, Hans
Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z
Verständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen
WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – Mai 2018
 

Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen liegt die 73. Nachlieferung vor.

 Gegenstand eines neuen Stichwortes ist die zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten am 24.05.2016 ab 25.05.2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültige europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Damit wurde ein mehr als siebenjährigen Prozess zur europäischen Neuregelung des Datenschutzrechts zum Abschluss gebracht. Gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Verordnung allgemeine Geltung und ist in allen ihren Teilen verbindlich. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und bildet künftig den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rahmen in der Europäischen Union. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Arbeit in Kliniken und Heimeinrichtungen werden erläutert.

 

Thema eines weiteren neuen Stichwortes ist die Patientenakte sowie das Recht auf Einsicht in dieselbe. Während die Behandlungsdokumentation verbraucherschutzrechtlich seit 26.02.2013 in § 630f BGB gesetzlich geregelt ist, sind die Pflegeplanung und die Pflegedokumentation in der außerklinischen Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung seit 1994 und durch das moderne Heimrecht seit 2002 verpflichtend vorgeschrieben. Bisher richtete sich das Einsichtsrecht des Patienten in seine Patientenakte nach § 630g BGB. Zudem sieht die ärztliche Berufsordnung (Art. 10 Abs. 2 MBO-Ä) eine Pflicht zur Gewährung der Einsichtnahme vor. Nach weit verbreiteter Auffassung kann der Patient verlangen, dass ihm Gelegenheit gegeben wird, die Pflegedokumentation einzusehen, und dass auf seine Kosten Kopien der Dokumentation erstellt werden. Eine Rechtsprechung gibt es hierzu aber nicht. Die Details sind also bisher ungeklärt.

 

Eine Rezension von Paul-Werner Schreiner