Rechtskunde |
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Das 1983 erstmals erschiene Rechtskunde-Buch, das speziell für die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege konzipiert wurde, liegt jetzt in 7., neu überarbeiteter Fassung als Band der Reihe Lehrbuch Altenpflege vor.
Nach einer Einführung in die Grundlagen des deutschen Rechtssystems wird in einem knappen Kapitel das abgehandelt, was gemeinhin als Staatsbürgerkunde verstanden wird. Es schließen sich - mehr oder weniger umfangreiche - Kapitel zum
- Haftungsrecht
- Recht des demenziell und psychisch kranken aalten Menschen
- Sozialrecht
- Heimrecht
- Mietrecht
- Gesundheitsschutzrecht
- Erbrecht
- Arbeitsrecht und
- Berufsrecht
Die Rechtsprobleme werden an zahlreichen Fallbeispielen veranschaulicht. Auf einer vom Verlag eingerichteten Website kann der Leser eigens kenntlich gemachte Gesetzestexte, Materialien, Übersichten und einschlägige Urteile nachschlagen. Diese Splittung hat zweifelsfrei dazu beigetragen, den ohnehin schon stattlichen Umfang des Buches nicht noch weiter aufzublähen; auch folgt diese Strategie dem aktuellen Bestreben, die neuen Informationstechnologien zu nutzen. Ob dies jedoch angesichts der Bewertung des Altenpflegeberufes und der dadurch bedingten Zusammensetzung der Klassen in Altenpflegeschulen und auch von Fortbildungskursen erfolgversprechend ist, muss allerdings bezweifelt werden; wenigstens die Unterrichtenden werden davon profitieren.
Auf jeder Seite sind auf einer Rasterfläche Stichworte notiert, die dem schnellen Finden bestimmter Inhalte ebenso dienen wie das Stichwortregister. Die ebenfalls auf dieser Rasterfläche befindlichen Buchstaben-Zeichen für auf der Website vorfindliche Zusatzinformationen sollten auch in der Einleitung und nicht nur auf dem Lesezeichen erläutert werden. Auch auf der Rasterfläche angeordnet sind Hinweise, welche Inhalte in erster Line für die Ausbildung und welche in erster Linie für die Fortbildung gedacht sind; eine weitere Unterscheidung mutet eher merkwürdig an: es wird unterschieden zwischen "Vorschlag" und "Lehrplan" - und siehe da, es gibt nur Vorschläge.
Die Neuauflage des seit bald 20 Jahren eingeführten Lehrbuches sollte Beachtung finden.