„Auch der ‚Gnadentod‘ ist Mord“ Der Augsburger Strafprozess über die NS-„Euthanasie“-Verbrechen in Kaufbeuren und Irsee

auch der gnadentod ist mordDietmar Schulze
„Auch der ‚Gnadentod‘ ist Mord“
Der Augsburger Strafprozess über die NS-„Euthanasie“-Verbrechen in Kaufbeuren und Irsee

Für das Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags herausgegen von Stefan Raueiser und Thomas Düll
(Impulse, Band 15). Grizeto Verlag, Irsee 2019, kartoniert, 239 Seiten, 16,80 €, ISBN 978-3-9821217-0-3

Im Anschluss an den „Nürnberger Prozess“ gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof 1945 fanden zwischen 1946 und 1949 zwölf Nachfolgeprozesse gegen insgesamt 177 Angeklagte statt. Zu ihnen gehörte als Teil einer Kette juristischer Aufklärungs- und Aufarbeitungsversuche der Massentötungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die nationalsozialistische Gewaltdiktatur 1949 auch der Augsburger Strafprozess über die NS-„Euthanasie“-Verbrechen in Kaufbeuren und Irsee. Angeklagt waren dabei der damalige Ärztliche Direktor Dr. Valentin Faltlhauser (1876-1961), die Krankenschwester Mina Wörle (1895-1973) und Olga Rittler (1901-1979), der Krankenpfleger Paul Heichele (1896-1979) sowie der Verwaltungsbeamte Georg Frick (1893-1978).1

Der Strafprozess gegen die Verantwortlichen der NS-„Euthanasie“-Verbrechen in der einstigen Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee, den das Schwurgericht beim Landgericht Augsburg vom 7. bis zum 30. Juli 1949 verhandelte, steht im Mittelpunkt des hier vorzustellenden Buches. Verfasst wurde es von dem promovierten Historiker Dietmar Schulze, der unter anderem die Schriften „‘Euthanasie‘ in Bernburg. Die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg, anhaltische Nervenklinik in der Zeit des Nationalsozialismus“ (Essen 1999), „‘Euthanasie‘ in Großschweidnitz. Regionalisierter Krankenmord in Sachsen 1940-1945“ (Köln 2016), „Gedenkbuch der ehemaligen III. Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Buch zur Erinnerung an die Opfer von ‚Euthanasie‘ und NS-Psychiatrie“ (Berlin 2017) und „Die besetzte Anstalt. Die Psychiatrie in Kocborowo / Konradstein (Polen / Westpreußen) und ihre Opfer im Zweiten Weltkrieg“ (Köln 2019) veröffentlichte.

Die nun vorgelegte Studie „Auch der ‚Gnadentod‘ ist Mord“ – mit diesem Zitat machte die in Augsburg erscheinende Zeitung „Die Tagespost“ ihre Leserschaft am 7. Juli 1949, somit am ersten Prozesstag, auf das beginnende Verfahren aufmerksam – wird für das Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags herausgegeben von dem Theologen Dr. Stefan Raueiser, dem Leiter des Schwäbischen Tagungs- und Bildungszentrums Kloster Irsee und des Bildungswerks des Bayerischen Bezirketags, und dem Juristen Thomas Düll, dem Vorstandsvorsitzenden der Bezirkskliniken Schwaben.

Der Bayerische Bezirketag, ein kommunaler Spitzenverband in Bayern, der die sieben bayerischen Bezirke vertritt (vgl. www.bay-bezirke.de), unterhält mit dem Bildungswerk Irsee ein zentrales Bildungsinstitut, das Angehörigen der Verwaltungen, Krankenhäuser und ambulanten Dienste aller bayerischen Bezirke vielfältige Seminare, Workshops und Kurse der beruflichen Fort- und Weiterbildung anbietet. Darüber hinaus richtet sich das Bildungsprogramm auch an die komplementären Dienste der Psychiatrie, an niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, an Altenhilfe- und Rehabilitationseinrichtungen sowie an somatische Krankenhäuser und Sozialstationen
(vgl. www.bildungswerk-irsee.de).

Die aktuelle Arbeit zum Augsburger Strafprozess über die NS-„Euthanasie“-Verbrechen in Kaufbeuren und Irsee erscheint als Band 15 der vom Bildungswerk Irsee herausgegeben Schriftenreihe „Impulse“, aus der unter anderem auch die Bücher von Stefan Raueiser und Wolfgang Schreiber (Hrsg.) „Psychiatrie in Bewegung: Das psychiatrische Versorgungssystem der Zukunft“ (Irsee 2011)2, Magdalene Heuvelmann „‘Wer in einer Gottesferne lebt, ist im Stande, jeden Kranken wegzuräumen.‘ ‚Geistliche Quellen‘ zu den NS-Krankenmorden in der Heil- und Pflegeanstalt Irsee“ (Irsee 2013)3, Robert Domes „‘Wir waren wie eine große Familie.‘ Die Anstalt Irsee zwischen Kriegsende und Auflösung“ (Irsee 2017)4 und John von Düffel „Nebel im August (Der Fall Ernst Lossa vor Gericht)“ (Irsee 2018)5 vorliegen.

Zu den zahlreichen Veröffentlichungen, die in vorbildlicher Weise bisher vom Schwäbischen Bildungszentrum Irsee zu ihrer Institutionengeschichte herausgegeben wurden, gehören beispielsweise auch die beiden Bücher von Gerald Dobler „Von Irsee nach Kaufbeuren. Die Erweiterungsplanungen der Kreisirrenanstalt Irsee ab 1865 bis zum Neubau der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren 1872“ (Irsee 2013)6 und „Warum Irsee? Die Gründungsgeschichte der Kreis-Irrenanstalt Irsee vom Ende der 1820er Jahre bis zur Eröffnung 1849 und ihr Ausbau bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts“ (Irsee 2014)7.

Franz Löffler, seit 2008 Bezirkstagspräsident der Oberpfalz und seit 2018 Präsident des Bayerischen Bezirketags, hat zu dem vorliegenden Buch ein Geleitwort beigesteuert. Darin weist er zunächst darauf hin, dass das Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags seit 2008 eine eigene Schriftenreihe auflegt, die IMPULSE heißt und Impulse geben möchte – und bis heute eindrückliche 15 Bände umfasse. Nach wichtigen Detailstudien zur Irseer Anstaltszeit würden „nun die Täter mit ihrer beunruhigenden Gedankenwelt in den Blick“ geraten. Zur Bedeutung und Intention der Veröffentlichung hält er sodann wörtlich fest: „Der vorliegende Schriftenband stellt in einer breit angelegten historischen Analyse nun alle am Augsburger ‚Euthanasie‘-Prozess beteiligten Personen ausführlich vor, dokumentiert Voruntersuchung wie Prozessverlauf und ordnet das historische Strafverfahren in die Rechtsprechung der deutschen Nachkriegszeit ein“ (S. 8).

In ihrem Editorial erinnern die Herausgeber daran, dass zur Geschichte Bayerns wie des Allgäus, vor allem aber zur Geschichte von Kaufbeuren und Irsee, auch die nationalsozialistischen Patiententötungen der beschönigend „Euthanasie“ genannten Mordaktionen in der damaligen Heil- und Pflegeanstalt gehören. „In diesem IMPULSE-Schriftenband des Bildungswerks des Bayerischen Bezirketags werden sie nicht in Bezug auf die Ereignisgeschichte reflektiert,“ so Stefan Raueiser und Thomas Düll weiter, „sondern mit Blick auf die juristische Aufarbeitung nach Kriegsende analysiert. Dabei macht uns Dietmar Schulze mit allen Prozessbeteiligten bekannt – auch mit den Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern, die bislang wenig Beachtung
fanden“ (S. 10).

Unter der Überschrift „Juli 1949 bis Juli 2019 – Von der ‚Siegerjustiz‘ bis zur Aufarbeitung“ weist Dietmar Schulze einleitend darauf hin, dass die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus beziehungsweise der NS-„Euthanasie“ in der Vergangenheit „kein kontinuierlicher Vorgang“ war. Die Jahrzehnte von 1945 bis zur Gegenwart ließen sich vielmehr grob in drei Phasen – von der „Siegerjustiz“ (in der Nachkriegszeit bis 1949) über das „Schweigen“ (in den Jahrzehnten danach) bis hin zur „Aufarbeitung“ (seit Anfang der 1980er Jahre) – einteilen, wobei das erwachende Interesse „auch durch den Generationenwechsel in den oberen Hierarchieebenen der psychiatrischen Krankenhäuser“ (S. 17) gefördert worden sei.

Die Darstellung gliedert sich sodann in acht Kapitel, die sich den Prozessbeteiligten, dem Verlauf und dem Ergebnis des Strafverfahrens widmen. Auf einen einführenden Abschnitt zur Beteiligung der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee an der NS-„Euthanasie“ (Kapitel 1) folgen sachthematisch sortierte Einzelbeiträge über die gerichtliche Voruntersuchung
(Kapitel 2) und die Staatsanwaltschaft (Kapitel 3), über die Angeklagten und ihre Verteidiger (Kapitel 4), über die Zeugen (Kapitel 5), Richter und Geschworenen (Kapitel 6) sowie über das Urteil (Kapitel 7) und dessen gesellschaftspolitische Einordnung (Kapitel 8).

Bei seiner Untersuchung stützt sich der Autor hauptsächlich auf den im Staatsarchiv Augsburg verwahrten Bestand der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Augsburg mit den entsprechenden Gerichtsakten – acht Archivkartons enthalten die Anklageschrift, das Protokoll der Hauptverhandlung und das Urteil, außerdem die Beschuldigten- und die Zeugenvernehmungen, viele Beweisdokumente und Auszüge aus Spruchkammerverfahren – und weitere Archivalien aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv München sowie diversen Stadt- und Universitätsarchiven, ebenso wie auf die Sichtung aller damals im Freistaat Bayern erscheinenden Tageszeitungen.

Dietmar Schulze zeichnet nicht nur den Ermittlungs- und Prozessverlauf minutiös nach, sondern stellt auch fundiert alle Prozessbeteiligte vor, neben den Angeklagten und Zeugen vor allem die Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, die bislang kaum Beachtung fanden. Wie er hierbei zeigt, war das Gericht akribisch darum bemüht, das Geschehen in der Anstalt mit den strengen Beweismitteln des Strafprozesses festzuhalten. Seines Erachtens wurde der Augsburger Prozess – zumindest in Bezug auf die Laienrichter – stark durch andere, kurz zuvor abgeschlossene Strafverfahren beeinflusst, darunter der Tübinger Grafeneck-Prozess oder die Entscheidung des Hamburger Landgerichts hinsichtlich der Ermordung geisteskranker Kinder. Beispielsweise seien beide vom Hamburger Landgericht angeführten Entlastungspunkte – die Ärzte hätten im Dritten Reich im Bewusstsein eines die „Euthanasie“ erlaubenden Gesetzes gehandelt, Strafanzeigen von Verwandten seien auch nach dem Krieg nicht gestellt worden – auch für den Augsburger Strafprozess von Bedeutung gewesen, indem sich alle Angeklagten im Laufe der Verhandlung auf ihren Glauben an ein angeblich existierendes „Euthanasie“-Gesetz beriefen. So hätten die Geschworenen im Augsburger Prozess, bei dem es sich um ein Gremium von zwölf Laien handelte, die über Schuld und Unschuld zu urteilen hatten, gegen „Dr. Faltlhauser und Genossen“ sämtliche auf Mord lautenden Fragen verneint und den Angeklagten den milderen Straftatbestand (Totschlag) und die mildeste Teilnahmeform (Anstiftung zur Beihilfe beziehungsweise Beihilfe) zugestanden. Der Augsburger Staatsanwalt habe in seinem Bericht an das Münchener Ministerium deswegen „eindringlich auf die Überforderung wie auch auf die Beeinflussbarkeit der Laienrichter“ hingewiesen.

Das Stimmverhalten der Geschworenen ist für den Autor aber nicht nur als Beleg einer intellektuellen Überforderung mancher Laienrichter zu sehen, sondern auch als deutlicher Widerhall einer in der Bevölkerung weit verbreiteten Stimmung zu bewerten. Diese habe den Umgang mit der Vergangenheit, so wie ihn die Besatzungsbehörden verordnet hatten, äußerst kritisch betrachtet: „Auch wenn in Augsburg ein deutsches Gericht über in Deutschland verübte Taten deutscher Staatsbürger urteilte, galt der Prozess großen Teilen der Bevölkerung vermutlich als Siegerjustiz. Sie konnten oder wollten den Berichten über die Ungeheuerlichkeit der NS-Verbrechen offensichtlich keinen Glauben schenken und waren der intensiven Berichterstattung über die juristische Ahndung in Tagespresse und Rundfunkt überdrüssig“ (S. 150).

Unter der Überschrift „Medizin als Opfer und Täter“ (S. 183-200) hat der Medizinhistoriker und -ethiker Prof. Dr. med. Walter Bruchhausen, der aktuell die Abteilung für „Global Health“ am Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit des Universitätsklinikums Bonn leitet, zu dem Buch ein ausführliches Nachwort geschrieben, in dem er nach den historischen und moralischen Lehren aus der NS-„Euthanasie“ fragt, insbesondere für die ärztliche Ausbildung, Praxis im Gesundheitswesen und gesellschaftliche Entwicklungen. Im Hinblick auf die Frage, welche Lehren aus der Tötung Kranker und Behinderter zu ziehen sind beziehungsweise wie eine „Ethik für Heute“ aussehen sollte, richtet der Autor seinen Blick auch auf die Quellen des Widerstands, die seines Erachtens vielfältig waren, so im Festhalten an religiösen Normen wie den Zehn Geboten oder an humanitären Überzeugungen, ebenso wie in der emotionalen Bindung an die eigenen Kinder oder an Hilfsbedürftige. Von daher erscheint für ihn als eine der wichtigsten Lehren aus den NS-Medizinverbrechen die Notwendigkeit, „an solche nicht-philosophische Quellen der Moral anzuknüpfen, sie zu schützen und zu fördern.“ Es handele sich um eine erzieherische Aufgabe, die mindestens ebenso wichtig sei wie die fortschreitende Verfeinerung von ethischen Argumentationsformen und die Vertrautheit mit der Gesetzgebung. Wörtlich führt er sodann weiter aus: „Die Beschäftigung mit den Schicksalen der Opfer, wie sie Gedenkstättenbesuche, Lektüre und Lehr- oder Vortragsveranstaltungen bieten, gehört zu diesen curricular förderbaren Quellen moralischen Widerstands gegen dehumanisierende Entwicklungen“ (S. 198).

Neben einem ausführlichen Personenregister (S. 201-205), das vor allem für weitere Forschungsarbeiten zum Thema äußerst nützlich ist, wird das mit einen soliden Anmerkungsapparat ausgestattete Buch durch einen Dokumententeil (S. 207-237) ergänzt.

Auch wenn die Strafzumessung im Augsburger Strafprozess gegen die Verantwortlichen der NS-Krankenmorde erschreckend gering ausfiel, wurde mit dem Prozess vor siebzig Jahren ein wesentlicher Beitrag zur Aufklärung der NS-Patientenmorde und zur gesellschaftlichen Anerkennung des begangenen Unrechts geleistet. Die Herausgabe der vorliegenden Untersuchung durch das Bildungswerk des Bayerischen Bezirketags ist dabei umso mehr zu begrüßen, als das Wissen um die juristische Aufarbeitung der „Euthanasie“-Verbrechen in Irsee und Kaufbeuren schon bald nach der Urteilsverkündigung in Vergessenheit gerieten.

Das Buch, das in hervorragender Weise die in den vergangenen Jahren erschienenen Detailstudien zur Irseer Anstaltszeit ergänzt, sei allen an der bundesrepublikanischen Nachkriegsgeschichte, insbesondere jedoch den an der Medizin- und Pflegegeschichte während der NS-Zeit Interessierten zur Lektüre wärmstens empfohlen. Bleibt der Wunsch, dass die Veröffentlichung ihren Weg nicht nur in viele Bibliotheken des Gesundheitswesens findet, sondern – nicht zuletzt im Hinblick auf den Umgang kommender Generationen mit ihren alten, kranken und behinderten Menschen beziehungsweise deren medizinische und pflegerische Versorgung – auch in die Hände der dort Lehrenden und Lernenden.

Eine Rezension von Dr. Hubert Kolling


1 Zu den Biographien vgl. Hubert Kolling: Valentin Faltlhauser. In: Hubert Kolling (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. Who was who in nursing history, Band 7. Nidda 2015, S. 75-80; Hubert Kolling: Mina (Philomena) Wörle. In: Hubert Kolling (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. Who was who in nursing history, Band 7. Nidda 2015, S. 292-295; Hubert Kolling: Olga Rittler. In: Hubert Kolling (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. Who was who in nursing history, Band 7. Nidda 2015, S. 222-226; Hubert Kolling: Paul Heichele. In: Hubert Kolling (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. Who was who in nursing history, Band 7. Nidda 2015, S. 109-114.
2 Vgl. die Rezension des Verfassers in: www.pflege-wissenschaft.info/index.php?option=com_hpsrezensionen&id=720 [20.01.2013], [2013 geändert in:] www.pflege-wissenschaft.info/component/content/article/335-pflegejournal/rezensionen/61187.
3 Vgl. die Rezension des Verfassers in: www.socialnet.de/rezensionen/16412.php [06.07.2020.].
4 Vgl. die Rezension des Verfassers in: Geschichte der Pflege. Das Journal für historische Forschung der Pflege- und Gesundheitsberufe, 7. Jg., Ausgabe 2-2018, S. 90-91 [online unter: https://www.pflege-wissenschaft.info/nachrichten/rubriken/rezensionen//nachrichten/rubriken/rezensionen/81-pflegejournal/journal-info/rezensionen/11988-„wir-waren-wie-eine-große-familie-“-die-anstalt-irsee-zwischen-kriegsende-und-auflösung [16.10.2018].
5 Vgl. die Rezension des Verfassers in: Geschichte der Pflege. Das Journal für historische Forschung der Pflege- und Gesundheitsberufe, 8. Jg., Ausgabe 1-2019, S. 52-54 [online unter: http://www.geschichte-der-pflege.info/nachrichten/rubriken/rezensionen/81-pflegejournal/journal-info/rezensionen/11999-nebel-im-august [09.05.2019].
6 Vgl. die Rezension des Verfassers in: Geschichte der Pflege. Das Journal für historische Forschung der Pflege- und Gesundheitsberufe, 4. Jg., Ausgabe 1-2015, S. 58-59 [online unter: http://www.geschichte-der-pflege.info/zeitschrift/
rezensionen/7233-von-irsee-nach-kaufbeuren-die-erweiterungsplanungen-der-kreisirrenanstalt-irsee-ab-1865-bis-zum-neubau-der-heil-und-pflegeanstalt-kaufbeuren-1872].
7 Vgl. die Rezension des Verfassers in: http://www.geschichte-der-pflege.info/zeitschrift/rezensionen/7229-gerald-dobler-warum-irsee-die-gruendungsgeschichte-der-kreis-irrenanstalt-irsee-vom-ende-der-1820er-jahre-bis-zur-eroeffnung-1849-und-ihr-ausbau-bis-zum-anfang-des-20-jahrhunderts.