Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z - 79. Nachlieferung

Böhme
 
Böhme, Hans
Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z
Verständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen
WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – Juli 2019
 
Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen liegt die 79. Nachlieferung vor.

Die Nachlieferung enthält zwei neue Stichworte
• Dekubitusverantwortung – Immer wieder stellt sich die Frage: Ist jede Form der Prophylaxe "Pflege" oder gibt es einen Graubereich? Zwischenfälle in der Pflege werden häufiger gerichtlich entschieden. Dabei geht es neben Sturzgeschehen an zweiter Stelle um die Entstehung von Durchliegegeschwüren. Trotz aller Bemühungen in der Pflege - gerade durch Entwicklung des Expertenstandards „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“, nunmehr durch eine 2. Aktualisierung im Jahr 2018 auf den neuesten Stand gebracht - kann es zur Dekubitusentstehung kommen. In den Ausführungen geht es vor allem darum, wer im Falle der Entstehung eines Dekubitus haftet.
• Neuvergabe von Kantine/Bistro – Im Rahmen einer Verbesserung der Qualität und im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen wird von Gesundheitseinrichtungen nicht selten überlegt, Mitarbeiterkantinen, -bistros, -restaurants usw. an externe Dienstleister (neu) zu vergeben oder bisherige Betreiber „auszuwechseln“. Leider übersehen wird bei solchen Vorhaben die Frage, ob hier ein Betriebsteil-/Betriebsübergang und damit ein gesetzlicher Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betreiber vorliegt. Dies hat dann nicht nur Auswirkungen auf die Kalkulation, sondern kann unter Umständen dazu führen, dass die Personalplanung völlig neu erfolgen muss. Für die bisher in diesem Bereich Beschäftigten kann sich die Chance bieten, den Arbeitsplatz zu behalten und nicht rechtswirksam gekündigt werden zu können.

Eine Rezension von Paul-Werner Schreiner