Expertengruppe legt „Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz“ für Deutschland vor

NAGExpertengruppe legt „Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz“ für Deutschland vor

Nach aktuellen wissenschaftlichen Studien verfügt über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland über eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz und hat erhebliche Schwierigkeiten, mit gesundheitsrelevanten Informationen umzugehen. Die Förderung der Gesundheitskompetenz in Deutschland stellt daher eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar, die neben dem Gesundheitssystem viele weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens berührt.


Um die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland nachhaltig zu stärken, hat ein Kreis von elf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis nach dem Vorbild anderer Länder einen „Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz“ erarbeitet. In ihm werden detaillierte Empfehlungen für vier große Handlungsfelder ausgesprochen:

• Die Gesundheitskompetenz in allen Lebenswelten fördern.

• Das Gesundheitssystem gesundheitskompetent und nutzerfreundlich gestalten.

• Gesundheitskompetent mit chronischer Krankheit leben.

• Gesundheitskompetenz systematisch erforschen.


Der „Nationale Aktionsplan zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland“ wird am 19. Februar 2017 von 10:15 bis 14:00 Uhr in den Räumen der Robert Bosch Stiftung in Berlin öffentlich vorgestellt.
Die gut einjährige Entwicklungsarbeit für den Plan wurde von Prof. Dr. Doris Schaeffer, Prof. Dr. Klaus Hurrelmann, Prof. Dr. Ullrich Bauer und Dr. Kai Kolpatzik koordiniert und von einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Universität Bielefeld und der Hertie School of Governance Berlin gesteuert. Die Robert Bosch Stiftung und der AOK-Bundesverband haben diese Arbeit finanziell unterstützt.


Der Aktionsplan ist aus einer wissenschaftlichen Initiative entstanden und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministers. Mit dem Plan wird – ähnlich wie in den USA, Kanada, Australien, Schottland und Österreich – eine gesamtgesellschaftliche Strategie zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in Deutschland vorgelegt. Die insgesamt 15 Empfehlungen richten sich sowohl an Akteure aus allen Bereichen der Gesellschaft, die Bundes- und Landesregierungen, verschiedene Ministerien und Gemeinden und Kommunen als auch an die Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen, Gesundheitsberufe und Gesundheitseinrichtungen, Sozialversicherungsträger, zivilgesellschaftliche Organisationen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, den privaten Sektor, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Bürgerinitiativen, Verbraucherorganisationen, Patientenvertreter, Selbsthilfeorganisationen und die Medien.


Nähere Informationen bei Dr. Heide Weishaar, Geschäftsstelle des Nationalen Aktionsplans Gesundheitskompetenz: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder unter www.nap-gesundheitskompetenz.de.

EU-Kommission verklagt Deutschland wegen fehlender Umsetzung der Berufeanerkennungsrichtlinie

DBfK logoDie EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland, Frankreich und Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Diese Länder haben es versäumt, die vollständige Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) mitzuteilen. Die überarbeitete Richtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Die Kommission übermittelte im September 2016 mit Gründen versehene Stellungnahmen an die deutschen, französischen und belgischen Behörden (sowie an 11 weitere EU-Mitgliedsstaaten). Bislang haben Deutschland, Frankreich und Belgien der Kommission nicht die vollständige Umsetzung der Richtlinie gemeldet. Obwohl vor allem in Deutschland und Frankreich beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, hat die Kommission beschlossen, die drei Länder beim EU-Gerichtshof zu verklagen. Die Kommission wird den Gerichtshof darum ersuchen, ein Zwangsgeld zu verhängen, das für Deutschland bei 62.203,68 EUR pro Tag liegt und vom Tag der Urteilsverkündigung an bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie und dem Inkrafttreten im jeweiligen nationalen Recht anfällt.

Zur Erinnerung: die EU-Kommission hatte im Oktober 2013 nach 35 Jahren die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen reformiert und EU-weit die Mindeststandards für die Ausbildung angepasst. Zu den geregelten Berufen zählt u.a. auch die Krankenpflege. Die EU-Kommission wollte die Ausbildungsvoraussetzung auf zwölf Jahre Schulbildung oder Äquivalente anheben – seinerzeit der Standard in 24 von 28 EU-Mitgliedsstaaten. Die deutsche Bundesregierung hat dieses Vorhaben mit allen Mitteln blockiert und erreicht, dass die Zulassung zur Ausbildung entweder eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung (…) oder eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung voraussetzt (Artikel 31, Abs. 1). Die Berufeanerkennungsrichtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hätte dies gegenüber der EU-Kommission bestätigen müssen, was bis dato nicht der Fall ist.

Quelle und weitere Informationen:

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 7. Dezember 2017:

Vertragsverletzungsverfahren im Dezember: wichtigste Beschlüsse

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-4767_de.htm

 

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)

Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Tel.: 030-2191570

Fax: 030-21915777

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

www.dbfk.de

Pflege-Thermometer bis Mitte Dezember verlängert

dip logoPflege-Thermometer bis Mitte Dezember verlängert

Der Erhebungszeitraum der bundesweiten Befragung zur Situation der stationären Langzeitpflege in Deutschland wird verlängert

Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) führt seit Anfang November mit dem Pflege-Thermometer 2018 die bislang größte bundesweite Befragung von Leitungskräften aus der stationären und teilstationären Pflege durch. Aufgrund von Hinweisen von Einrichtungsleitungen verlängert das DIP die Möglichkeit zur Teilnahme.
Bis zum 15. Dezember 2017 besteht die Möglichkeit, sich an der Studie zu beteiligen. Alle Bögen, die bis dahin eingehen, werden in die Untersuchung eingeschlossen. „Ein hohes Interesse an der Teilnahme ist festzustellen und wir möchten noch mehr Leitungskräften aus den stationären Langzeitpflege die Möglichkeit geben, sich an dieser wichtigen Studie zu beteiligen“, so Prof. Michael Isfort, Leiter der Studie. „Wir hoffen auf eine möglichst große Beteiligung, um aussagekräftige Hinweise an die Politik, Verbände und Kostenträger geben zu können“.
Das aktuelle Pflege-Thermometer ist die neunte Studie innerhalb der Pflege-Thermometer-Reihe. Das DIP versandte Anfang November Fragebögen an sämtliche stationären Einrichtungen in Deutschland. Weitere Fragebögen zur Teilnahme werden auf Nachfrage beim Institut gerne zugesandt. Im Frühjahr 2018 werden die Ergebnisse im Rahmen des Deutschen Pflegetags in Berlin präsentiert. Im Nachgang wird die vollständige Studie kostenfrei zum Download auf der Internetseite des Instituts zur Verfügung gestellt (www.dip.de). Die Studie wird von der B. Braun-Stiftung gefördert und vom Verband der Ersatzkassen e.V. unterstützt.
Das gemeinnützige Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. finanziert sich (weit überwiegend) aus Projektmitteln und beschäftigt rund fünfzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu den Auftraggebern und Kooperationspartnern gehören Bundes- und Landesministerien, Stiftungen, Träger von Einrichtungen im Gesundheitswesen, Krankenkassen, Verbände, Kommunen, Hochschulen, wissenschaftliche Institute und weitere Einrichtungen. Zum Angebot des Instituts gehört das gesamte Spektrum der Forschung, Entwicklung, Evaluation, Beratung, wissenschaftlichen Begleitung und Gutachtenerstellung im Pflege- und Gesundheitswesen.

Kontakt: Elke Grabenhorst/ Ruth Rottländer, Tel: 0221/ 46861-30 oder -43