Praxisprojekt des DNQP Zweite Aktualisierung des Expertenstandards Entlassungsmanagement in der Pflege

dnqp logoDer Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege wurde von einer 15-köpfigen Expertenarbeitsgruppe unter der Leitung von Professorin Dr. Bärbel Dangel zum zweiten Mal aktualisiert. Seine Veröffentlichung ist für Mai 2019 geplant. Neben der Anpassung der Inhalte an den aktuellen Stand des Wissens widmeten sich Expertenarbeitsgruppe und wissenschaftliches Team des DNQP auch der Entwicklung von Indikatoren für die interne Qualitätssteuerung. 

Zur Gewinnung von Erkenntnissen zur Arbeit mit dem Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege, immerhin 15 Jahre nach seiner ersten modellhaften Implementierung, plant das DNQP für das zweite Halbjahr 2019 ein Praxisprojekt. In dem Projekt geht es um die wissenschaftlich begleitete Erhebung des aktuellen Qualitätsniveaus zum pflegerischen Entlassungsmanagement sowie die Erprobung von internen Qualitätsindikatoren auf der Grundlage des Expertenstandards hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit und Akzeptanz. Die beteiligten Einrichtungen erhalten durch die Beteiligung wichtige Informationen für die Verstetigung ihrer Qualitätsarbeit. 

Das wissenschaftliche Team des DNQP sucht für dieses Praxisprojekt Krankenhäuser jeder Versorgungsart, Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Rehabilitationskliniken, die ihr aktuelles Qualitätsniveau zum Entlassungsmanagement auf den Prüfstand stellen und weiter entwickeln wollen.

Interessierte Einrichtungen sollten folgende Merkmale erfüllen:

  • Unterstützung des Projektes durch das leitende Management
  • Motivation zur internen Qualitätsverbesserung auf Basis von Expertenstandards
  • Ressourcen zur Datenerhebung (Audit und Indikatoren zum Entlassungsmanagement)
  • Benennung einer projektverantwortlichen Person, die an drei Projektsitzungen in Osnabrück teilnehmen kann (1. Sitzung 28.06.2019).

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine kurze Darstellung Ihrer Einrichtung, der in Frage kommenden Modellpflegeeinheiten und der Erfahrungen mit dem pflegerischen Entlassungsmanagement bei. Für Rückfragen zum Projekt steht Heiko Stehling (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 0541-969 7003) zur Verfügung. 

Bewerbungen – per E-Mail oder auf dem Postweg – werden bis zum 31. Mai 2019 an die folgende Anschrift erbeten:

Hochschule Osnabrück

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege

Prof. Dr. Andreas Büscher

Postfach 19 40, 49009 Osnabrück

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Internet: http://www.dnqp.de 

PinaL-Studie: „Pflege in anderen Ländern – Vom Ausland lernen?“

muench stiftungPinaL-Studie: „Pflege in anderen Ländern – Vom Ausland lernen?“

Mehr Investitionen in Aus- und Weiterbildung, erweiterte Verantwortungsbereiche jenseits von Delegation sowie Stärkung der Selbstorganisation sind Schlüsselfaktoren für Attraktivität des Pflegeberufs und Sicherung der Versorgungsqualität

Berlin, 29. Januar 2019. In einer Studie im Auftrag der Stiftung Münch wurde unter der Leitung von Professor Michael Ewers, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Charité – Universitätsmedizin Berlin, die Situation der Pflege in Großbritannien, den Niederlanden, Schweden und Kanada untersucht. Alle betrachteten Länder haben mit Deutschland vergleichbare Probleme bei der Rekrutierung von Fachkräften und bei der Sicherung der pflegerischen Versorgung bei zugleich wachsendem Bedarf in allen Versorgungsbereichen. Anders als in Deutschland finden sich als Lösungsansätze mehr Investitionen in die hochschulische Aus- und Weiterbildung von Pflegefachpersonen, Maßnahmen zur Stärkung der Selbstorganisation und Selbstverantwortung der Pflege sowie die Erweiterung pflegerischer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche. Die diversen Initiativen sowie sozialen und technischen Innovationen zur Zukunftssicherung der pflegerischen Versorgung in den untersuchten Ländern dienen stets einer doppelten Zielsetzung: Sie fördern die Attraktivität der Pflege als zukunftsfähiger Gesundheitsberuf und sie sichern zugleich eine hochwertige und innovative gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung.

In Großbritannien, Schweden, den Niederlanden und Kanada ist die Aus- und Weiterbildung von Pflegenden in den regulären Bildungsstrukturen verortet. Es ist eine klare politische Rahmensetzung zur Erhöhung ihrer Kapazität und Qualität erkennbar. In Deutschland hingegen nimmt Pflegebildung eine berufs- und bildungsrechtliche Sonderstellung ein: Sie findet in den meisten Bundesländern an "Schulen besonderer Art" statt und unterliegt meist nicht - wie für allgemein- und berufsbildende Schulen üblich - dem Schulrecht der Länder. Die Pflegeausbildung ist deshalb benachteiligt, was die Finanzierung, Ausstattung und die Qualifikation des Lehrpersonals betrifft. Zudem unterliegt sie nicht der externen Qualitätssicherung und -entwicklung, wie sie für andere Berufsschulen geregelt ist. Hier sehen die Autoren klaren Handlungsbedarf.
Die Studie zeigt zudem, dass den Pflegenden in den untersuchten Ländern mehr Verantwortung in der Patientenversorgung übertragen wird. Während in Deutschland meist am Prinzip der ärztlichen Delegation festgehalten wird, bei dem Pflegende als „verlängerter Arm des Arztes“ und auf dessen Anweisung tätig sind, findet in den Untersuchungsländern eine partnerschaftlich angelegte, teamorientierte und gesetzlich legitimierte Aufgabenneuverteilung statt. Das befördert interessante Entwicklungsoptionen für Pflegende mit der Übernahme von mehr eigenverantwortlichen Aufgaben als hierzulande. Das macht innovative Versorgungsformen möglich, von denen letztlich Patienten und Pflegende gleichermaßen profitieren. Deshalb fordern die Autoren eine Stärkung der Pflege durch neue Formen der Aufgaben- und Verantwortungsteilung.


Die Übernahme von mehr Verantwortung ist nicht zuletzt durch einen höheren Anteil an akademischen Pflegekräften möglich. Während in Deutschland lediglich ein bis zwei Prozent der Absolventen der Pflegenden eines Jahrgangs ein Studium der Pflege abgeschlossen haben, liegt der Anteil in den untersuchten Ländern inzwischen bei ca. 45 % (Niederlande) und 100 % in Schweden und Großbritannien. International ist ein Hochschulstudium auf Bachelorebene oft die Voraussetzung für die Zulassung als Pflegefachperson.
Auffallend in den Untersuchungsländern ist, dass die Pflegenden an der Entwicklung von Lösungen zum Erhalt der Gesundheitsversorgung aktiv beteiligt sind, da professionelle Interessensvertretungen des Berufsstands von der Politik das Recht und die Pflicht einer Mitbestimmung übertragen bekommen haben. Auch die Bemühungen der Pflege um weitere Professionalisierung und Qualifizierung werden von der Gesundheits- und Bildungspolitik moderiert und mit einer kohärenteren Gesamtstrategie als hierzulande gerahmt. „Wie anderen Gesundheitsprofessionen ist der Pflege auch in Deutschland sowohl das Recht als auch die Kompetenz zuzusprechen, ihre Belange und Interessen in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen zu organisieren und zu vertreten“, fordert Studienautor Ewers.


„Wir sind uns in Deutschland alle einig, dass wir den Pflegeberuf attraktiver machen müssen, nur so können wir Personal binden und finden. Ein Weg dahin ist es, Pflege hochwertigere Aufgaben erledigen zu lassen. Damit einher geht aber auch mehr Verantwortung, das ist vielen Diskussionsteilnehmern in der Pflegebranche noch nicht hinreichend klar. Die Politik verhält sich widersprüchlich: Sie will einerseits auch die Pflege aufwerten, setzt aber mit neuen Regulierungen, u.a. der Herauslösung der Pflege aus dem DRG-Vergütungssystem, den wirtschaftlichen Anreiz, dass Pflegefachkräfte demnächst wieder zur Essensausgabe und zur Zimmerreinigung mit eingesetzt werden“, so Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch.

Unter diesem Link kann die Präsentation am 25.2.2019 ab 12 Uhr verfolgt wwerden: https://www.youtube.com/v=C9X5fwafTjQ

Höhere Investitionen in Aus- und Weiterbildung

Alle betrachteten Länder haben mit Deutschland vergleichbare Probleme bei der Rekrutierung von Fachkräften und bei der Sicherung der pflegerischen Versorgung bei zugleich wachsendem Bedarf in allen Versorgungsbereichen. Zum Teil reagieren sie darauf mit ähnlichen Maßnahmen, wie sie auch hierzulande angedacht und angebahnt werden. Sie bemühen sich um eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der Pflege, um die Integration von Arbeitskräften mit geringer Qualifikation sowie um die Rekrutierung von Pflegepersonal aus dem Ausland. Daneben finden sich übereinstimmend, wenngleich mit graduellen Unterschieden, aber auch deutlich andere Lösungsansätze als in Deutschland. Auffallend sind die Investitionen in die vorwiegend hochschulische Aus- und Weiterbildung von Pflegefachpersonen, Maßnahmen zur Stärkung der Selbstorganisation und Selbstverantwortung der Pflege sowie die Erweiterung pflegerischer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche. „Die Novellierung der Ausbildung von Pflegefachpersonen durch das Pflegeberufegesetz, das 2020 in Kraft tritt, kann nur ein erster Schritt einer umfassenden Reform der Qualifizierungen und Berufsausübung in der Pflege sein“, betont Ewers.

Stärkere Rolle der akademischen Bildung – Schlusslicht Deutschland

Die Qualifikations-, Kompetenz- und Tätigkeitsprofile sind in den untersuchten Ländern stark ausdifferenziert. Die zentrale Säule bilden überall Pflegefachpersonen, die staatlich anerkannt, selbstständig und eigenverantwortlich tätig sind. In Großbritannien und Schweden ist ein Hochschulstudium auf Bachelorebene inzwischen der einzige Zugang zum Beruf. In den Niederlanden gibt es neben dem Bachelorstudium auch weiterhin noch eine traditionelle Berufsausbildung. Der Anteil der Absolventen mit Bachelorabschluss liegt aber auch dort bereits bei rund 45%. In Deutschland dagegen liegt der Anteil der graduierten Pflegenden lediglich bei ein bis zwei Prozent. „Um zu zeigen, dass die hochschulische Ausbildung in der Pflege nach dem Pflegeberufegesetz wirklich gewollt und nicht lediglich geduldet wird, sind konkrete Fördermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene notwendig“, so Ewers.

In Großbritannien, den Niederlanden und Kanada ist zudem eine Registrierung in einem Berufsregister Voraussetzung für die berufliche Tätigkeit was die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung und Re-Registrierung einschließt. Kein Arbeitgeber darf eine Pflegefachperson ohne gültige Registrierung beschäftigen. Dies ist als professionelle Selbstverpflichtung der Pflegenden zur Gewährleistung einer professionellen und sicheren Versorgung der Patienten zu werten. In Großbritannien und Kanada wird dies durch Pflege­kammern überwacht, die Niederlande haben ein gemeinsames, staatlich organisiertes Registrierungssystem für mehrere Gesundheitsberufe. In Deutschland gibt es bislang lediglich zwei arbeitsfähige Landespflegekammern.

Pflegeexperten sorgen im Qualifikationsmix für Innovation und Versorgungsqualität

Der quantitativ steigende Bedarf in der Pflege wird mit mehr oder weniger umfangreich eingesetzten Assistenten und Helfern beantwortet. Sie übernehmen vielfach einfachere (sozial-)pflegerische Aufgaben, die in Deutschland noch oft Pflegefachpersonen überantwortet sind. Die Patienten- und Versorgungssicherheit wird dadurch gewährleistet, dass sie dabei von den hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen angeleitet und beaufsichtigt werden. Auf qualitativ veränderten Bedarf – etwa aufgrund von Multimorbidität, schwierigen Krankheits- und Pflegeverläufen, Technisierung der Pflege etc. – wird zugleich auch mit Einsatz von Pflegeexperten mit erweiterten Kompetenzen reagiert.

Im Rahmen eines Masterstudiums spezialisieren sie sich auf Patientengruppen, Krankheitsbilder oder Funktionen und nehmen nach dem erfolgreichen Abschluss anspruchsvolle Aufgaben wahr, darunter auch solche, die vormals dem ärztlichen Aufgabenbereich zugeschrieben wurden. Zudem sichern sie die Innovationsfähigkeit der Pflege – etwa durch die Nutzung von Forschungserkenntnissen, kontinuierliche Praxisentwicklung und Mitwirkung an der Pflegeforschung. Pflegeexperten engagieren sich in multiprofessionellen Teams mit Ärzten und Vertretern anderer Gesundheits- und Sozialberufe und sind in der Krankenversorgung ebenso tätig wie in der Gesundheitsförderung und Prävention. Sie tragen zur Gesundheitskompetenz und zum Selbstmanagement chronisch kranker Patienten bei, stärken informelle Unterstützungsnetze und beugen so der Abhängigkeit von Fremdhilfe vor. Diese Ausdifferenzierung der Pflege geht mit einem gesellschaftlich akzeptierten und berufsrechtlich abgesicherten Neuzuschnitt von Aufgaben- und Verantwortungsbereichen einher, wobei die für jedes Setting und Aufgabengebiet ein spezifischer, bedarfsorientierter Qualifikationsmix angestrebt wird.

Soziale Innovationen zur Zukunftssicherung der Pflege

Auf dieser Grundlage werden in den untersuchten Ländern zahlreiche soziale Innovationen auf den Weg gebracht, zum Beispiel gezielte Maßnahmen zur Förderung der Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit der diversen Bildungsangebote für die Pflege, aber auch Initiativen zur Erhöhung ihrer Selbstbestimmung und Selbstorganisation. Pflegeheime werden zu Innovationszentren, um Studierende für die Langzeit­versorgung ausbilden und gewinnen zu können. Zugleich wird dadurch die Pflegequalität und Patientensicherheit in diesen Einrichtungen verbes­sert. Selbstorganisierte Pflegeteams und „Pflege­bauernhöfe“ engagieren sich mit Kommunen und Nachbarschaften für den Aufbau regionaler Versorgungsnetzwerke. Pflegerische Primärversorgung schafft einen niederschwelligen Zugang der Bevölkerung zu allgemeinen Gesundheitsdienstleistungen. Pflegeexperten bieten Sprechstunden an und fördern die Gesundheitskompetenz chronisch kranker Menschen.

Aufgeschlossener Umgang mit moderner Technologie

Den Möglichkeiten moderner Technologien sowie der Digitalisierung und Robotik wird bei all dem aufgeschlossen begegnet. Die elektronische Patientenakte sowie E-Konsultation sind in den Niederlanden, Schweden und Kanada selbstverständliche, vielfach sektorenübergreifende und interprofessionelle Arbeits- und Kommunikationsinstrumente der Pflege. Oft ist die Berufsgruppe an diesen und anderen technischen Entwicklungen aktiv und verantwortlich beteiligt, u.a. um deren Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen.

Die Stiftung Münch wurde 2014 von Eugen Münch ins Leben gerufen. Das Stiftungsziel ist es, trotz einer alternden Gesellschaft weiterhin allen Menschen den Zugang zu nicht rationierter Medizin zu ermöglichen. Als Grundlage dient das von Eugen Münch entwickelte Konzept der Netzwerkmedizin. Die Stiftung unterstützt Wissenschaft, Forschung und praxisnahe Arbeiten in der Gesundheitswirtschaft und fördert den nationalen und internationalen Austausch. Sie arbeitet unabhängig und stellt ihr Wissen öffentlich zur Verfügung. Den Vorstand bilden Stephan Holzinger (Vorsitz), Eugen Münch (stellv. Vorsitz) und Prof. Dr. med. Bernd Griewing; die Geschäftsführung liegt bei Prof. Dr. Boris Augurzky (wissenschaftlicher Geschäftsführer) und Dr. Johannes Gruber (Geschäftsführer, Syndikus).

Enquete-Kommission zur Qualität der Pflege in Sachsen legt Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen vor

logo social 460Die Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ hat ihre Arbeit nach drei Jahren fertiggestellt. In 21 Sitzungen hörte das parlamentarische Gremium 70 Sachverständige an und holte 36 schriftliche Stellungnahmen ein.

 

In ihrem Bericht gibt die Kommission auf etwa 400 Seiten zahlreiche Handlungsempfehlungen. Das Papier wurde von den Mitgliedern ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen verabschiedet.   

„Während der Kommissionsarbeit einte die Mitglieder das Ziel, die pflegerische Versorgung angesichts der immer älter werden Gesellschaft in Sachsen langfristig zu verbessern. Wir haben fraktionsübergreifend und in aufwändiger Detailarbeit die Lage analysiert und nach Lösungen gesucht, die künftig in die Landespolitik einfließen werden“, sagte der Kommissionsvorsitzende Oliver Wehner (CDU) bei der Vorstellung des Abschlussberichts.

„Die Kommission hat sich besonders mit drei Handlungsfeldern auseinandergesetzt: erstens, mit den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und dem Ehrenamt; zweitens, mit dem Arbeits- und Berufsfeld Pflege; und drittens, mit der pflegerischen Versorgungsinfrastruktur. Für alle Bereiche hat die Kommission Vorschläge erarbeitet“, so Wehner.

 

Die zehn wichtigsten Punkte aus Sicht der Enquete-Kommission sind:

1. Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in der eigenen Häuslichkeit mit vielfältigen Ansätzen, innerhalb des Quartiers, der Stärkung der Angehörigenpflege, des Ehrenamtes sowie der Beratung

2. Verringerung des finanziellen Risikos von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, welche die Pflege übernehmen

3. Etablierung alternativer Wohnformen für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, um vielfältiges Leben im Alter auch bei Unterstützungsbedarf sicherzustellen. Dafür soll das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz novelliert werden. Förderverfahren im Bereich Wohnen sollen im Hinblick auf Beantragungshürden und administrative Anforderungen vereinfacht und verbessert werden.

4. Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege und deren Vergütungsstruktur für Pflegeleistungen sowie Anpassung an die heutigen hohen Anforderungen der Leistungserbringer. Alle Einzelleistungen, die in einem ambulanten Einsatz erbracht werden, sollen vergütet werden. Die bisher in den Vergütungen bereits enthaltenen Fahrpauschalen sind anzupassen bzw. separat auszuweisen und insbesondere für den ländlichen Raum zu erhöhen. Im stationären Bereich ist die medizinische Versorgung aufzuwerten.

5. Die Kommunen in Sachsen müssen im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen weiterhin gestärkt sowie finanziell und unbürokratisch unterstützt werden. Daher erhalten sie bereits seit 2018 eine pauschale finanzielle Zuweisung (Pflegebudget), um die pflegerische Infrastruktur zu verbessern (z. B., um die Arbeit der Pflegekoordinatoren zu unterstützen und Angebote auszubauen).

6. Etablierung einer Kultur der Anerkennung, der Wertschätzung und des Respekts für alle Pflegenden sowie einer Kultur der sorgenden Gemeinschaft; Erarbeitung von Maßnahmenkatalogen zur Stärkung der Prävention für Pflegekräfte, pflegende Angehörige und Menschen mit erwartbarem Pflegebedarf sowie die Entwicklung, Umsetzung, regelmäßige Evaluation und Fortschreibung eines Handlungsplans zur Entlastung pflegender Angehöriger unter verbindlicher Beteiligung von Interessenvertretern pflegender Angehöriger. 

7. Pflegeberufe müssen attraktiver gestaltet werden. Arbeits- und Rahmenbedingungen für Pflegekräfte müssen verbessert werden. Den Pflegekräften muss es ermöglicht werden, ihren Job so zu machen und ihre Kompetenzen rechtlich abgesichert so einzusetzen, wie sie es erlernt haben – mit Zeit und Fachlichkeit für jeden Einzelnen. Nur so verbleiben unsere gut ausgebildeten Pflegekräfte im Beruf und nur so können neue Pflegekräfte gewonnen werden. Die Einführung der Selbstverwaltung innerhalb des Pflegeberufes (Pflegekammer) ist zu prüfen.

8. Stärkung von Rahmenbedingungen und Steigerung der Attraktivität einer Ausbildung in den Pflegeberufen – von der Pflegehilfe bis hin zum Master.

9. Die sektorale Zergliederung, die starren Grenzen der Sozialgesetzgebungen sowie die Finanzierung des gesamten Pflegesystems sind zu überdenken. Es ist auf eine integrierte und übergreifende Versorgung sowie auf eine angemessene Finanzierung des Pflegebereiches hinzuwirken.

10. Schaffung einer umfassenden Datengrundlage sowohl auf Seiten der Pflegebedürftigen (Ausweitung der Pflegestatistiken) als auch auf Seiten der Pflegekräfte (Monitoring) und der Versorgungsinfrastruktur (Bedarfsplanung, integrierte Sozialplanung).

 

Das Parlament wird voraussichtlich im Januarplenum (30.01.2019) über den Bericht debattieren.

 

Hintergrund:

Die Enquete-Kommission war im Dezember 2015 durch einen einstimmigen Beschluss des Landtags eingesetzt worden. Ihr gehörten 25 Mitglieder an, darunter auch externe Experten, die von den Fraktionen benannt wurden. In den Sitzungen erfolgten zudem Anhörungen von Sachverständigen und Experten aus dem Fachbereich Gesundheit und Pflege.

 

Mitglieder der Enquete-Kommission:

https://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/ausschuesse/ausschuss/141

Bericht der Enquete-Kommission (Drs. 6/15400): http://edas/viewer.aspx?dok_nr=15400&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined